Sachgebiet VERKEHR


Ihre Ansprechpartner
in Meppen:

                                Polizeihauptkommissar
Ernst-August Johanningmeier
Telefon: (05931) 949-290

Polizeiangestellte Silke Ostermann
Telefon: (05931) 949-293

Polizeiangestellte Klaudia Billek
Telefon: (05931) 949-294

Fax: (05931) 949-291 
oder per E-Mail
 






Bahnhofstraße 32 49716 Meppen

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 Ihre Ansprechpartner
 in Nordhorn:

                                   
 Polizeiangestellte 
 Sonja Schneider- Peuyn
 Telefon: (05921) 309-159

 Polizeiangestellte 
 Sybill Borker
 Telefon: (05921) 309-158

 Fax: (05921) 309-160 
 oder per E-Mail

Wietmarscher Str. 4 
48531 Nordhorn

Telefon: 
(05921) 309-0

Das Sachgebiet Verkehr der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim ist aus organisatorischen Gründen zum Teil beim Polizeikommissariat in Meppen und beim Polizeikommissariat in Nordhorn untergebracht. 
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden folgende Aufgaben durchgeführt:

 

 Unfallaufnahme


Auch wenn in anderen Ländern Bagatellunfälle nicht mehr polizeilich registriert werden: in Niedersachsen nimmt die Polizei nach wie vor alle Verkehrsunfälle auf (entweder "von Amts wegen" oder wenn einer der Beteiligten es wünscht).

Natürlich werden dabei Unterschiede gemacht: der schwere Verkehrsunfall mit erheblichen Personen- oder Sachschäden erfordert einen ungleich höheren Bearbeitungsaufwand als ein leichter "Parkplatzrempler". Daher können in Niedersachsen seit Anfang 1998 rechtlich und tatsächlich klare und einfache Verkehrsunfälle, bei denen weder ein Mensch verletzt wurde noch Alkohol im Spiel ist noch eine sonstige Straftat begangen wurde, sozusagen in einem vereinfachten Verfahren "abschließend vor Ort" bearbeitet werden. In solchen Fällen erhält jeder der Beteiligten eine Protokolldurchschrift mit allen notwendigen Angaben zu Unfallzeit und -ort, Unfallhergang und Personalien der Beteiligten. Mit diesem Papier kann er – beispielsweise über seine Haftpflichtversicherung oder einen Rechtsanwalt – seine Ansprüche anmelden. Das Papier sollte sicher verwahrt werden, da für die Polizei die Unfallbearbeitung beendet ist; es werden keine weiteren Daten gespeichert, und daher können Rückfragen nicht beantwortet werden.
 

 

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 Unfalltypensteckkarten


Unfalltypensteckkarten

Hierbei handelt es sich um Landkarten, auf denen für jeden polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfall (pro Jahr im Emsland etwa 6.500) eine Nadel an die Unfallstelle gesteckt wird. Die Stecknadeln unterscheiden sich durch verschiedenfarbige Nadelköpfe (für die einzelnen Unfalltypen) sowie den Durchmesser des Nadelkopfes (für die jeweils schwerste Folge des Verkehrsunfalls). Nach einer gewissen Zeit kann man – sozusagen auf einen Blick – erkennen, an welchen Straßenstellen sich Verkehrsunfälle häufen und an welchen sie nicht oder nur sporadisch anfallen. Die Unfallhäufungsstellen werden danach besonders auf Unfallursachen und begleitende Umstände untersucht, und in der Verkehrsunfallkommission werden Abhilfemaßnahmen entwickelt und beschlossen.

Es werden bei der Polizeiinspektion zwei verschiedene Unfalltypensteckkarten geführt:

  • die Einjahreskarte mit allen polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen eines Jahres: hiermit werden Unfallhäufungsstellen ermittelt, die immer wieder gleichartige Unfälle – unabhängig von ihrer Schwere – aufweisen
  • die Dreijahreskarte nur mit den Verkehrsunfällen mit Personenschaden aus drei Jahren: hiermit werden Häufungen schwerer Verkehrsunfälle – unabhängig von Hergang oder Verschulden – ermittelt.
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 Hinweise zur Unfallstatistik


UnfallstatistikAlle polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle werden statistisch ausgewertet. Die Statistiken dienen dazu, Tendenzen in der Verkehrsunfallentwicklung zu erkennen und im Bedarfsfall gegenzusteuern, sei es auf örtlicher Ebene durch gezielte Verkehrskontrollen, sei es auf Landes- oder gar Bundesebene durch Gesetzesänderungen oder Aufklärungskampagnen.

Die hier enthaltenen statistischen Zahlen sind ein Extrakt dessen, was in der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim an Verkehrsunfällen in den vergangenen fünf Jahren aufgenommen wurde. Die insgesamt ermittelten Zahlen sind natürlich erheblich umfangreicher und detaillierter; sie können hier deshalb auch nicht in vollem Umfang dargestellt werden.

Beim Klick auf "Gesamt" unter der Emslandkarte finden Sie eine Tabelle mit ausgewählten Verkehrsunfallzahlen für die gesamte Polizeiinspektion Emsland. Beim Klick auf die Ortsnamen erhalten Sie eine genauso aufgebaute Tabelle für den jeweiligen Bereich der Stadt, Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde sowie für den Autobahnbereich.

Begriffserläuterungen zur Verkehrsunfallstatistik

  • Verkehrsunfall ist jedes plötzlich auftretende Ereignis im Straßenverkehr, durch welches ein Schaden hervorgerufen wird.
  • Als Getötete werden Personen gezählt, die entweder an der Unfallstelle direkt getötet werden oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen versterben.
  • Schwerverletzte sind Personen, die wegen ihrer Unfallverletzungen stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
  • Als Leichtverletzte gelten Personen, die lediglich ambulant oder gar nicht behandelt werden müssen.
  • Alkoholeinfluss ist bei einem Verkehrsunfall relevant, wenn einer der Beteiligten einen Wert von 0,3 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.

 

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 Straßenbaustellen


Straßen sind nicht für die Ewigkeit gebaut – der Zahn der Zeit und ständig wachsende Verkehrslasten nagen heftig an ihrer Substanz. Nur bei ständiger Pflege, die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist, kann ihre Leistungsfähigkeit erhalten werden.

Baustellen im Verkehrsraum stellen aber auch – abgesehen von den übrigen unangenehmen Begleiterscheinungen wie Schmutz und Lärm – Gefahrenmomente dar, weil sich Verkehrsteilnehmer durch Fahrbahneinengungen, ungewohnte Verkehrsführungen auch über unbefestigte Fahrstreifen, veränderte Verkehrsregelungen, Sperrungen und Umleitungen vorübergehend von ihrer gewohnten Fahrweise verabschieden müssen. Viele Verkehrsteilnehmer reagieren in Baustellenbereichen unsicher und werden zu Gefahren für sich, für die Bauarbeiter und für Dritte.

Folgerichtig hat der Gesetzgeber Regelungen in die StVO aufgenommen, durch die ein möglichst sicherer und reibungsloser Verkehrsablauf erreicht werden soll. Gleichzeitig sollen die Bauarbeiten selbst effektiv und wirtschaftlich ablaufen können. Daraus folgt, dass grundsätzlich alle Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, genehmigungspflichtig sind; die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt solche Genehmigungen auf Antrag.

Informationen über länger andauernde erhebliche Verkehrsstörungen auf Hauptverkehrsstraßen erhalten Sie auch über www.vmz-niedersachsen.de sowie über www.stau.de.
 

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 Großraum- und Schwertransporte


SchwerlasttransportObwohl die allgemeinen Grenzwerte für Achslasten, Gesamtgewichte, Länge und Breite von Fahrzeugen in den letzten Jahren mehrfach erhöht wurden – nicht zuletzt durch die Harmonisierung von Verkehrsvorschriften im Rahmen der Europäischen Union – verlangt die Wirtschaft nach immer mehr Transporten besonders großer oder schwerer Werkstücke; mit fortschreitender Technik und Erfahrung wachsen auch die Abmessungen und Gewichte, die transportiert werden.

Hierdurch werden sowohl die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt (Straßen müssen abschnittsweise gesperrt, Verkehre umgeleitet, Oberleitungen stromlos geschaltet, Verkehrszeichen und Ampelanlagen abgebaut werden; es kann zu Stauungen kommen), aber auch die Straßen und Brücken werden teilweise bis an ihre Kapazitätsgrenzen belastet.

SchwerlasttransportDeshalb ist für solche Transporte ein aufwendiges Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem alle betroffenen Stellen – auch die Polizei – angehört werden und besondere Auflagen erteilen können, um den Transport zu ermöglichen, gleichzeitig jedoch die Belastung der Allgemeinheit möglichst gering zu halten. Den Transport selbst unterstützt die Polizei, indem sie Absicherungs-, Sperr- und Umleitungsmaßnahmen durchführt.

 
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