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| Ihre Ansprechpartner in Nordhorn: Polizeiangestellte Sonja Schneider- Peuyn Telefon: (05921) 309-159 Polizeiangestellte Sybill Borker Telefon: (05921) 309-158 Fax: (05921) 309-160 oder per E-Mail |
![]() Wietmarscher Str. 4 48531 Nordhorn Telefon: (05921) 309-0 |
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Das Sachgebiet Verkehr der
Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim ist aus organisatorischen Gründen
zum Teil beim Polizeikommissariat in Meppen und beim
Polizeikommissariat in Nordhorn untergebracht.
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Natürlich
werden dabei Unterschiede gemacht: der schwere Verkehrsunfall
mit erheblichen Personen- oder Sachschäden erfordert einen
ungleich höheren Bearbeitungsaufwand als ein leichter "Parkplatzrempler".
Daher können in Niedersachsen seit Anfang 1998 rechtlich und
tatsächlich klare und einfache Verkehrsunfälle, bei denen
weder ein Mensch verletzt wurde noch Alkohol im Spiel ist noch
eine sonstige Straftat begangen wurde, sozusagen in einem
vereinfachten Verfahren "abschließend vor Ort"
bearbeitet werden. In solchen Fällen erhält jeder der
Beteiligten eine Protokolldurchschrift mit allen notwendigen
Angaben zu Unfallzeit und -ort, Unfallhergang und Personalien
der Beteiligten. Mit diesem Papier kann er – beispielsweise
über seine Haftpflichtversicherung oder einen Rechtsanwalt – seine Ansprüche anmelden.
Das Papier sollte sicher verwahrt werden, da für die Polizei
die Unfallbearbeitung beendet ist; es werden keine weiteren
Daten gespeichert, und daher können Rückfragen nicht
beantwortet werden. |
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![]() Hierbei handelt es sich um Landkarten, auf denen für jeden polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfall (pro Jahr im Emsland etwa 6.500) eine Nadel an die Unfallstelle gesteckt wird. Die Stecknadeln unterscheiden sich durch verschiedenfarbige Nadelköpfe (für die einzelnen Unfalltypen) sowie den Durchmesser des Nadelkopfes (für die jeweils schwerste Folge des Verkehrsunfalls). Nach einer gewissen Zeit kann man – sozusagen auf einen Blick – erkennen, an welchen Straßenstellen sich Verkehrsunfälle häufen und an welchen sie nicht oder nur sporadisch anfallen. Die Unfallhäufungsstellen werden danach besonders auf Unfallursachen und begleitende Umstände untersucht, und in der Verkehrsunfallkommission werden Abhilfemaßnahmen entwickelt und beschlossen. Es werden bei der Polizeiinspektion zwei verschiedene Unfalltypensteckkarten geführt:
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Hinweise zur Unfallstatistik |
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Alle polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle werden statistisch
ausgewertet. Die Statistiken dienen dazu, Tendenzen in der
Verkehrsunfallentwicklung zu erkennen und im Bedarfsfall
gegenzusteuern, sei es auf örtlicher Ebene durch gezielte
Verkehrskontrollen, sei es auf Landes- oder gar Bundesebene durch
Gesetzesänderungen oder Aufklärungskampagnen.Die hier enthaltenen statistischen Zahlen sind ein Extrakt dessen, was in der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim an Verkehrsunfällen in den vergangenen fünf Jahren aufgenommen wurde. Die insgesamt ermittelten Zahlen sind natürlich erheblich umfangreicher und detaillierter; sie können hier deshalb auch nicht in vollem Umfang dargestellt werden. Beim Klick auf "Gesamt" unter der Emslandkarte finden Sie eine Tabelle mit ausgewählten Verkehrsunfallzahlen für die gesamte Polizeiinspektion Emsland. Beim Klick auf die Ortsnamen erhalten Sie eine genauso aufgebaute Tabelle für den jeweiligen Bereich der Stadt, Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde sowie für den Autobahnbereich. Begriffserläuterungen zur Verkehrsunfallstatistik
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Straßen sind nicht für die Ewigkeit gebaut – der Zahn der Zeit und ständig wachsende Verkehrslasten nagen heftig an ihrer Substanz. Nur bei ständiger Pflege, die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist, kann ihre Leistungsfähigkeit erhalten werden. Baustellen im Verkehrsraum stellen aber auch – abgesehen von den übrigen unangenehmen Begleiterscheinungen wie Schmutz und Lärm – Gefahrenmomente dar, weil sich Verkehrsteilnehmer durch Fahrbahneinengungen, ungewohnte Verkehrsführungen auch über unbefestigte Fahrstreifen, veränderte Verkehrsregelungen, Sperrungen und Umleitungen vorübergehend von ihrer gewohnten Fahrweise verabschieden müssen. Viele Verkehrsteilnehmer reagieren in Baustellenbereichen unsicher und werden zu Gefahren für sich, für die Bauarbeiter und für Dritte. Folgerichtig hat der Gesetzgeber Regelungen in die StVO aufgenommen, durch die ein möglichst sicherer und reibungsloser Verkehrsablauf erreicht werden soll. Gleichzeitig sollen die Bauarbeiten selbst effektiv und wirtschaftlich ablaufen können. Daraus folgt, dass grundsätzlich alle Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, genehmigungspflichtig sind; die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt solche Genehmigungen auf Antrag. Informationen über länger andauernde erhebliche
Verkehrsstörungen auf Hauptverkehrsstraßen erhalten Sie auch
über www.vmz-niedersachsen.de
sowie über
www.stau.de. |
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Großraum- und Schwertransporte |
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Hierdurch werden sowohl die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt (Straßen müssen abschnittsweise gesperrt, Verkehre umgeleitet, Oberleitungen stromlos geschaltet, Verkehrszeichen und Ampelanlagen abgebaut werden; es kann zu Stauungen kommen), aber auch die Straßen und Brücken werden teilweise bis an ihre Kapazitätsgrenzen belastet.
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