Hinweise zur
elektronischen Kommunikation mit der Polizei Niedersachsen
In Notfällen erreichen Sie in Deutschland die Polizei
über den Notruf
110
Für Notrufe ist die hier aufgeführte E-Mail-Adresse NICHT geeignet!
Die Polizei Niedersachsen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation
an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische
Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes.
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger
einen Zugang eröffnet hat.
Die Polizei Niedersachsen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden
technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
- Mailadressen: Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die
E-Mail-Adresse poststelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere
E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese
Adressen können Sie E-Mails senden.
- Dateiformate: Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung
versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem
Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende
Dateiformate können verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word (.doc)
- Microsoft Excel (.xls)
- Bilddateien (.jpg, .bmp, .tif, .gif)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder
Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu
einer Größe von zehn Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.
- Verschlüsselung: Die Polizei Niedersachsen kann aus technischen und
organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails
entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten
wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
- Signatur: Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Polizei
Niedersachsen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und
Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem
Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden
können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene
Kommunikation auszuweichen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Polizei Niedersachsen
und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber
informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische
Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen
ausgelöst werden. |