POLIZEIKOMMISSARIAT PAPENBURG

 
INFO
26871 Papenburg
Gasthauskanal 16

(04961) 926-0

(04961) 926-150

E-Mail
Polizeikommissariat Papenburg

Anfahrtskizze zur Dienststelle

Das Polizeikommissariat (PK) Papenburg ist Leitungsdienststelle für die nachgeordneten Polizeistationen im Altkreis Aschendorf-Hümmeling und zuständig für die Stadt Papenburg, die Samtgemeinden Dörpen,Nordhümmling, Sögel und Werlte sowie die Gemeinde Rhede. Das Gebiet umfasst ca. 1000 qkm mit knapp 100.000 Einwohnern.

Unter der Leitung von Polizeioberrat Thomas Memering versehen die Beamtinnen und Beamten im Polizeikommissariat Papenburg ihren Dienst im Einsatz- und Streifendienst, im Kriminal- und Ermittlungsdienst sowie den Polizeistationen.

Von der ständig besetzten Polizeiwache werden Einsätze im Altkreis Aschendorf- Hümmling, mit Ausnahme der Samtgemeinde Lathen, per Funk an die Streifenwagen weitergegeben, die Ihnen dann schnell zur Hilfe kommen.  





Informationen 
zum Verkehrssicherheitsberater 
des Polizeikommissariates Papenburg finden Sie hier.



Informationen 
zum Ansprechpartner für Kriminalprävention
des Polizeikommissariates Papenburg finden Sie hier.



 

Organisation des Polizeikommissariates Papenburg


Die Dienststelle des Polizeikommissariates ist in einen Einsatz- und Streifendienst (ESD) und einen Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) gegliedert.

Ausführliche Informationen zur Organisation finden Sie hier.
 

Einsatz- und Streifendienst in Papenburg


Der Einsatz- und Streifendienst, kurz ESD, ist rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar. Die Beamten leisten sofortige Hilfe, bearbeiten Verkehrsunfälle, überwachen den Verkehr und nehmen Strafanzeigen auf.

Ausführlichere Informationen zum Einsatz- und Streifendienst finden Sie hier.

 

Kriminal- und Ermittlungsdienst in Papenburg


Dem Kriminalermittlungsdienst, kurz KED, obliegt die Kriminalitätsbekämpfung im gesamten Altkreis Aschendorf- Hümmling mit Ausnahme der Samtgemeinde Lathen.
Unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Gerhard Kohnen versehen die Beamtinnen und Beamten in fünf Aufgabenfeldern (AF 1 - 5) ihren Dienst.
So ist das Aufgabenfeld 1 für Straftaten gegen Personen zuständig. Das AF 2 bearbeitet Eigentumsdelikte und das AF 3 Betrugs- und Ausländerdelikte. Das Aufgabenfeld 4 beschäftigt sich mit der Jugendkriminalität und im AF 5 findet die Bearbeitung von Verkehrsunfälle statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

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