POLIZEIKOMMISSARIAT NORDHORN

 
INFO
48531 Nordhorn
Wietmarscher Str. 4

05921/3090

05921/309-150

E-Mail
Polizeikommissariat Nordhorn

Anfahrskizze zur Dienststelle

Das Polizeikommissariat Nordhorn ist Leitungsdienststelle für die nachgeordneten Polizeidienststellen in der Grafschaft Bentheim.

Unter Leitung von Kriminaloberrat Heinz Defayay versehen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst im Einsatz- und Streifendienst (ESD) und im Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED).

Am Rande der Fußgängerzone Nordhorns befindet sich die City-Wache, wo Polizeibeamte als unmittelbare Ansprechpartner für die Besucher der Innenstadt zur Verfügung stehen.



Von der ständig besetzten Polizeiwache werden Einsätze im gesamten Landkreis per Funk an die Streifenwagen weitergegeben, die Ihnen dann schnell zur Hilfe kommen.


Informationen zum Verkehrssicherheitsberater 
des Polizeikommissariates Nordhorn finden Sie hier.




Informationen 
zum Ansprechpartner für Kriminalprävention
des Polizeikommissariates Nordhorn finden Sie hier.


 

Organisation des Polizeikommissariates Nordhorn


Die Dienststelle des Polizeikommissariates ist in einen Einsatz- und Streifendienst (ESD) und einen Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) gegliedert.

Ausführlicher Informationen zur Organisation finden Sie hier.
 

Einsatz- und Streifendienst in Nordhorn


Der Einsatz- und Streifendienst, kurz ESD, ist rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar und wird von Erstem Polizeihauptkommissar Karl Sandfort geleitet. Die Beamten sind für das Stadtgebiet Nordhorn und den Bereich der Samtgemeinde Wietmarschen zuständig und leisten sofortige Hilfe, bearbeiten Verkehrsunfälle, überwachen den Verkehr und nehmen Strafanzeigen auf.

Ausführlichere Informationen zum Einsatz- und Streifendienst finden Sie hier.

 

Kriminal- und Ermittlungsdienst in Nordhorn


Dem Kriminalermittlungsdienst, kurz KED, obliegt die Kriminalitätsbekämpfung in der gesamten Grafschaft.
Unter Leitung von Erstem Kriminalhauptkommissar Jürgen Hölman versehen die Beamtinnen und Beamten in fünf Aufgabenfeldern (AF 1 - 5) ihren Dienst.
So ist das Aufgabenfeld 1 für Straftaten gegen Personen zuständig. Das AF 2 bearbeitet Eigentumsdelikte und das AF 3 für Betrugs- und Ausländerdelikte. Das Aufgabenfeld 4 beschäftigt sich mit der Jugendkriminalität und im AF 5 findet die Bearbeitung von Verkehrsunfällen statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

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