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Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen Sicherungstechniken |
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Auto-Punkt-Sicherung Bei dieser Sicherungstechnik handelt es sich um so genannte Bolzenriegelschlösser. Sie sind mit besonders langen und stabilen Bolzen ausgestattet und verhindern ein schnelles Überwinden des Mechanismus mittels einfachen Stech- und Bohrwerkzeugen. Bolzenriegelschlösser können für eine zusätzliche Sicherung von Fahrzeugtüren und Kofferraumhauben eingesetzt werden. Diese Sicherungstechnik ist auch mit einem elektronischen Antrieb erhältlich. Lenkradsicherung Lenkradkrallen sind Stangensicherungen, die zwischen dem Pedalwerk (Bremse oder Kupplung) und dem Lenkrad befestigt werden und dabei das Lenkungssystem des Fahrzeuges blockieren. Des Weiteren bietet der Markt auch Sicherungssysteme an, die ausschließlich in das Lenkrad geklemmt und mittels Schloss gesichert werden. Eine Drehung des Lenkrades wird unterbunden. Der Einsatz dieser mechanischen Sicherung ist relativ kostengünstig. Von außen gut sichtbar, kann sie aufgrund ihres hohen Widerstandswertes insbesondere Gelegenheitstäter (z.B. Crash-Kids) abhalten. Empfehlenswert sind ausschließlich Produkte aus gehärtetem Stahl. Autokralle Die Autokralle, auch als Park- oder Radkralle bezeichnet, ist aus gehärtetem Stahl gefertigt. Sie wird am Vorderrad montiert und mit einem Sicherheitsschloss gesichert. Diese Vorrichtung eignet sich insbesondere als Wegfahrsperre für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger. Die Autokralle ist in einschlägigem Fachhandel erhältlich. Schalt-/Wählhebelsperren Über oder um den Getriebeschalthebel auf der Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs wird eine abschließbare Sperre gelegt. Die Beweglichkeit des Getriebeschalthebels wird unterbunden, so dass sich das Getriebe des Kraftfahrzeugs nicht mehr schalten lässt. Diese Sicherungseinrichtung ist im einschlägigen Fachhandel erhältlich. Zu beachten ist, dass sich die Sperre nicht durch die Entfernung des Schalthebelknopfes überwinden lässt. Auto-Alarmanlagen Eine Alarmanlage kann ein wirksamer Schutz gegen den Diebstahl von, aus und an Kraftfahrzeugen sein, wenn sie geeignet ist, den Täter durch die Alarmauslösung abzuschrecken. Die Kombination der Alarmanlage mit einer Innenraumüberwachung (Bewegungsmelder) und/oder einem Abschleppschutz (Neigeüberwachungssystem)* erscheint bei besonders hochwertigen Kraftfahrzeugen sinnvoll. Alarmanlagen dürfen nach § 38b StVZO über eine bauartgenehmigte Signaleinrichtung maximal 30 Sekunden lang ein akustisches Signal geben. Abgabe, Klang und Lautstärke dieser akustischen Signale sowie andere zulässige Sondereinrichtungen für Schallzeichen werden in § 55 Absatz 2 StVZO geregelt. Soweit Fahrzeuge mit Diebstahl-Alarmeinrichtungen ausgerüstet sind, dürfen sie nicht auf Erschütterungen des Fahrzeugs oder auf Geräusche ansprechen. Optische Signalgeber sind zulässig. Jedoch dürfen hierzu nur die am Fahrzeug vorhandenen Blinkleuchten sowie die Innenbeleuchtung verwendet werden. Die optischen Signale müssen sich spätestens nach 5 Minuten selbsttätig abschalten. Sie dürfen erst nach erneutem unbefugten Eingriff wieder wirksam werden. Damit Fehlalarme möglichst vermieden werden, sollten die Alarmanlagen nur von autorisierten Fachwerkstätten in Kraftfahrzeuge eingebaut werden. Ratsuchende Bürger können sich darüber hinaus in jeder Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle über sinnvolle und geeignete Alarmanlagen kostenfrei informieren. *Beim Einschalten des Neigungsüberwachungssystems "merkt sich" ein Sensor die gegenwärtige Lage des Autos. Der Alarm wird erst ausgelöst, wenn diese Position für eine bestimmte Zeit in eine beliebige Richtung um ein vorgegebenes Mindestmaß verändert wird. Diese Überwachungsart soll eine unbefugte Veränderung des Kraftfahrzeuges (Anheben, Aufbocken) unverzüglich melden. Dadurch sollen der Diebstahl des Fahrzeuges oder die Entwendung von Fahrzeugteilen (z.B. Räder) verhindert werden. Mit einer Neigungsüberwachung wird kein Einbruch in das Fahrzeug gemeldet, wohl aber dem Diebstahl entgegengewirkt. Funktionssichere Anlagen sind sehr teuer, lösen jedoch beim Schaukeln des Kraftfahrzeuges keinen Alarm aus. Wegfahrsperren (Wfs) Elektrische Wegfahrsperren sind so ausgelegt, dass sie den Anlasser und die Zündanlage eines Kraftfahrzeuges blockieren. Sie greifen nicht in das elektronische Motormanagement ein sondern sind vielmehr diesen vorgeschaltet. Elektronische Wegfahrsperren beeinflussen elektronisch gesteuerte Bauteile im Kraftfahrzeug (z.B. die Einspritzanlage) und können Maßnahmen gegen einen unbefugten Zugriff auf das Kraftfahrzeug bewirken. Auf das Informationsblatt "Wegfahrsicherungen für Kraftfahrzeuge" des LKA Niedersachsen, Stand 5/96, wird hingewiesen. Das Blatt besitzt weiterhin seine Gültigkeit. (Stand 12/02)
Kfz-Ortungssysteme Seit einigen Jahren werden auf dem Markt verschiedene Typen von Fahrzeug-Ortungssystemen angeboten. Bei den "Aufspürsystemen" sind Sender im Fahrzeug installiert, die erst nach einem Diebstahl elektronisch aktiviert werden. Feste und mobile "Peiler" (z.B. Global Positioning System -GPS-) sorgen für eine kurzfristige, europaweite Lokalisierung des Kraftfahrzeugs. Hinweise zur Kfz-Sicherungstechnik Einige der aufgeführten Sicherungstechniken können relativ schnell überwunden werden. Trotzdem kann ihnen eine Präventionswirkung nicht abgesprochen werden. Die geplante Erstellung einer RAL-Güterichtlinie für mechanische Kraftfahrsicherungen ist gescheitert. Eine EG-Vorschrift für mechanische Zusatzsicherungen scheint nicht realisierbar, da bislang auch für serienmäßige mechanische Sicherungen das Anforderungsprofil in den EG-Vorschriften fehlt. Die Aufzählung der Zusatzsicherungen ist nicht abschließend. Auch andere auf dem Markt angebotene mechanische und elektrische Kfz-Sicherungen können präventiv wirken. Sachliche Zuständigkeit Die bundesweite sachliche Zuständigkeit für den Bereich "Diebstahl von und aus Fahrzeugen" liegt beim Landeskriminalamt Niedersachsen Dezernat 32 -Prävention- Schützenstraße 25, 30161 Hannover
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