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Allgemeinverfügung

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Allgemeinverfügung

25.10.2008

Inhaltsverzeichnis: (klick auf den Menüpunkt führt zum Text)

Allgemeinverfügung

1. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts

2. Gefahrenprognose

3. Verhältnismäßigkeit

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung

5. Zuständigkeit

6. Zulässigkeit der Allgemeinverfügung

7. Rechtsbehelfsbelehrung

8. Hinweise

Anhang 1

Anhang 2

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg

Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport

Innerhalb des nachfolgend dargestellten Transportkorridors wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt:

I.          Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 08.11.2008, 00.00 Uhr, bis zum 18.11.2008, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

II.         Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 09.11.2008, 00.00 Uhr, bis zum 18.11.2008, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

III.        Die Verbote zu I und II treten spätestens außer Kraft, sobald der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist. Im Übrigen wird die Ordnungsbehörde unverzüglich räumlich bestimmte Streckenabschnitte freigeben, wenn diese nicht mehr für den Transport benötigt werden.

IV.  Die Untersagungen beschränken sich auf folgende räumliche Bereiche:

a)    Die Eisenbahnstrecke Lüneburg - Dannenberg einschließlich eines Bereiches von 50 m beiderseits aller Gleisanlagen im Stadtgebiet von Lüneburg, die drei von der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße abzweigenden Zufahrten zum Bahnhof, einschließlich des Platzes zwischen Ost- und Westbahnhof (Bahnhofstraße), einschließlich des Bahnhofs-bereiches; 50 m beiderseits der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg einschließlich aller höhengleichen Bahnübergänge und der gesamten Brückenbauwerke der Strecke sowie einer in den Anhängen 1 und 2 näher bezeichneten Fläche um den Zaun der Umladestation Dannenberg.

b)    Die Transportstrecke Dannenberg - Gusborn - Gorleben, einschließlich eines Bereiches 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.

c)      Die Transportstrecke Dannenberg - Quickborn - Langendorf - Gorleben, einschließlich der Verbindungsstraßen von Quickborn und Kacherien nach Gusborn und eines Bereiches von 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.

Die Streckenabschnitte sind im Anhang 1 dieser Verfügung detailliert dargestellt. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verfügung

V.         Die sofortige Vollziehung der Ziffern I und II dieser Verfügung wird angeordnet.

VI.         Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
 

Begründung:
 

1. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts

Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund internationaler Verträge völkerrechtlichverpflichtet, atomaren Abfall, der in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague aufbereitet worden ist, wieder in das Bundesgebiet zurückzunehmen. Der Bundesumweltminister hat

im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter das Zwischenlager Gorleben als Transportziel festgelegt. Das Transportbehälterlager Gorleben ist das bislang einzige in Deutschland zugelassene Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung.

Die Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau ist aufgrund einer vollziehbaren Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (in Salzgitter) vom 30.04.2008 gem. § 4 des Atomgesetzes berechtigt, bis einschließlich 31.12.2008 radioaktive Abfälle nach Gorleben zu transportieren. Jede nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung ist verfassungsrechtlich aus den Art. 19, 20 des Grundgesetzes geschützt. Das Land Niedersachsen ist aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2007 (Nds.GvBl. S. 654) und Art. 2 des Gesetzes vom 14.12.2007, (Nds.GvBl. S. 720), verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden zu ergreifen, damit es nicht zu unrechtmäßigen Eingriffen in bestehende Rechtspositionen kommt.

Diese Verfügung beruht auf § 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG)

i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I   S. 1789), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2005 (BGBl. I S. 969), i. V. m.   den §§ 35 und 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) und § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG) vom 03.12.1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2004 (Nds. GVBl. S. 634).

Gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes kann die zuständige Behörde die Versammlung untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die Vorschrift umfasst auch die Möglichkeit, Demonstrationen innerhalb räumlich beschränkter Bereiche zu untersagen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985; BVerfGE 69, S. 315 ff, S. 362 – "Brokdorf").

§ 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes ist eine gesetzlich vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes. Bei Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die grundlegende Bedeutung der Grundrechte im demokratischen Gemeinwesen zu beachten. Dabei hat die Versammlungsfreiheit nur dann und ausnahmsweise zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass dies zum Schutze gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, S. 315 ff, 349 f).

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkung bzw. Auflösung ganzer Versammlungen unter zwei Voraussetzungen zugelassen

a)          zum Schutz anderer mit dem Versammlungsrecht gleichwertiger Rechtsgüter bei einer unmittelbar aus erkennbaren Umständen her leitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter oder

b)          wenn zu befürchten steht, dass die Versammlung oder der Aufzug im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstrebt oder zumindest billigt (kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung).

Auch wenn eine oder beide Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Versammlungsrecht nur unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Die Behörden haben grundsätzlich die Pflicht, Versammlungen zu schützen. Nur in nicht auflösbaren Konfliktfällen und bei polizeilichen Notstandssituationen ist die Behörde rechtlich gehalten, die friedliche Versammlung zu untersagen, um Schaden von gleichwertigen Rechtsgütern abzuwenden.

Zum Schutz von Rechtsgütern, die dem Demonstrationsrecht gleichwertig sind, ist es hier erforderlich, Versammlungen innerhalb des oben beschriebenen Transportkorridors für einen begrenzten Zeitraum zu untersagen. Es besteht gegenwärtig eine auf Tatsachen und Erkenntnisse gestützte Gefahrenprognose, dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit bei, während und im Umfeld der beabsichtigten Demonstrationen gefährdet werden. Dem Genehmigungsinhaber soll die Ausübung seines Transportrechtes vereitelt werden, wobei mindestens Sachschäden einkalkuliert werden. Außerdem soll in den Bahn- und Straßenverkehr eingegriffen werden.

Während der von den Initiativen "Bäuerliche Notgemeinschaft", "X-tausendmal quer", Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BIU) und "Widersetzen" organisierten oder unterstützten Demonstrationen kam es anlässlich der bisherigen Transporte zu rechtswidrigen Blockaden und teilweise zu Gewalttätigkeiten. Dies ist auch bei diesem Transport mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
 

2. Gefahrenprognose
 

Bisherige Erfahrungen

Die Gefahrenprognose stützt sich zunächst auf die Erfahrungen der letzten zehn Castor-Transporte.

Während der Transporte der Jahre 1995 bis 1997 und 2001 bis 2006 gab es im Zusammenhang mit den bestätigten oder spontanen Versammlungen zahlreiche rechtswidrige Blockadeaktionen, zum Teil mit bis zu 1.500 Teilnehmern. Dabei kam es teilweise auch zu gewalttätigen Übergriffen (Straftaten von erheblicher Schwere, insbesondere gemäß §§ 240, 223, 224, 315, 315 b, 316 b StGB). Die Straftaten wurden mindestens gelegentlich, z.T. auch direkt aus dem Schutz der Demonstrationen heraus begangen.

 

Beispielhaft werden die folgenden Blockaden und Straftaten anlässlich der letzten Castor-Transporte genannt:

November 2002:

1.   Am 07.11.2002 wurde gegen 18.00 Uhr durch Polizeikräfte fest gestellt, dass unbekannte Täter vermutlich im Schutze mehrerer Straßenblockaden die Kreisstraße K 15 im Bereich zwischen den Ortschaften Quickborn und Langendorf in Höhe km 49,1 in einer Länge von 1,20 m und einer Tiefe von ca. 1,00 m unterhöhlt hatten. Auf den Kreisstraßen K 29 und K 15 zwischen den Ortschaften Quickborn und Langendorf sowie im Kreuzungsbereich in Richtung Kacherien befanden sich mehrere Straßenblockaden durch frisch gefällte Straßenbäume und Heuballen, die teilweise in Brand gesetzt wurden. Als Blockademittel wurden auch mehrere Trecker und Pkw eingesetzt. An der Blockade in Quickborn nahmen im Laufe des Abends zeitweilig bis zu 150 Personen teil.

2.      In der Ortslage Hitzacker bewegten sich am 13.11.2002 ca. 800 Personen in 10 bis 12 Gruppen in Richtung Bahngleise. Polizeiliche Absperrungen wurden über Privatgrund-stücke umgangen. Im Bereich der Ortslage Hitzacker wurden 38 Polizeifahrzeuge beschädigt. Allein im Bereich des Ahornweges wurden 30 Polizeifahrzeugen die Reifen zerstochen bzw. die Scheiben eingeworfen. Auf der Straße und den Schienen kam es zu zahlreichen Blockaden.

3.      Am 14.11.2002 kam es in der Ortslage von Laase wie bereits anlässlich der voran gegangenen Transporte zu einer großen Straßenblockade der Initiative "X-tausendmal quer" mit über 1.200 Teilnehmern. Die Straße musste von Polizeikräften geräumt werden.

 

November 2003:

4.      Am Vormittag des 11.11.2003 fand auf der Schienenstrecke im Bereich der Ortschaft Rohstorf bei Bahnkilometer 215,4 eine Blockadeaktion statt. Ca. 150 Personen beteiligten sich an der Sitz- und Stehblockade auf den Gleisen.

5.      Bis zu 1.000 Personen versammelten sich am 11.11.2003 ab 18.30 Uhr im Bereich Grippel/Laase auf der L 256, um die Transportstrecke zu blockieren.  

6.   In der Nacht zum 12.11.2003 wurde der Castor-Transport von der Umladestation in            Dannenberg über die Ortschaften Quickborn und Langendorf nach Gorleben geführt. Ungefähr 40 Demonstranten hatten sich auf dem Kirchengrundstück in der Ortsmitte von Quickborn versammelt und waren von dort aus gegen den Castor-Transport vorgegangen. Es kam zu massiven Störungen durch brennende Hölzer und Feuerwerksraketen des Transportes. Hierbei wurden drei Polizisten verletzt. Am Ortsausgang von Quickborn in der Straße "Am Kosakenberg" versuchten mehrere Störer den Transport zum Halten zu bringen. Dabei wurde eine Polizeibeamtin auf die Fahrbahn gestoßen, während der Transport lief.

 

November 2004:

7.   Aus einem Laternenumzug in Metzingen am 06.11.2004 mit ca. 150 Teilnehmern und 10 Traktoren entwickelten sich mehrfach kurzfristige Blockaden der B 216 sowie der Kreuzung B 216/L 255/K 8. Es wurden Feuerwerkskörper geworfen und Feuer auf der Strasse entfacht.

8.   Aufgrund des Unfalles auf der Castor-Transportstrecke in Frankreich, bei dem ein  Demonstrant bei dem Versuch, sich an die Schienen anzuketten, vom Zug überrollt wurde, fand am 07.11.2004 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr in Hitzacker ein  Trauergottesdienst mit 700 Teilnehmern statt. Im Anschluss an den ruhig verlaufenden Gottesdienst suchten ca. 100 Personen in der Innenstadt die Konfrontation mit der Polizei. Die Polizeikräfte wurden mit Signalmunition und Wurfgeschossen (Flaschen, Steine, Ölbeutel) beschossen und als "Mörder" beschimpft.

9.   In Langendorf begann am 07.11.2004 ab etwa 14.00 Uhr eine Blockade der Hauptstraße mit ca. 35 Traktoren und zeitweise 300 Personen. Ein Passieren der Ortschaft Langendorf in Richtung Quickborn oder Grippel war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Versuch, die Traktoren mit Erdstangen zu verbinden, wurde durch die Einsatzkräfte unterbunden. Es kam zu Flaschen- und Strohwürfen auf die Einsatzkräfte.

10. Unter dem Motto "Rallye Monte Göhrde" fanden Aktionen unterschiedlicher Personengruppen im Raum Metzingen, Leitstade, Grünhagen und Govelin statt, in denen Blockaden durch gefällte Bäume errichtet wurden und Personen versuchten, sich auf der Schienentransportstrecke in das Gleisbett zu begeben. Als Beispiel sei hier lediglich erwähnt, dass am 07.11.2004 ca. 100 Demonstranten im Wald hinter Govelin mit Hilfe von Baumstämmen Barrikaden auf den Straßenzuwegungen zu den Schienen errichteten, um den Einsatzkräften das Durchkommen zu erschweren.  

11. Unter dem Motto: "Wir nehmen die Fäden in die Hand" fand am 08.11.2004 die sog. Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienentransportstrecke bei Harlingen in Höhe Bkm 186,9 statt. Mit Hilfe von Wollknäueln wurden Einsatzfahrzeuge "eingesponnen" und ein "Widerstandsnetz" über die Gleise gesponnen. Ca. 100 Personen besetzten die Schienen. Unter den überwiegend friedlichen Demonstranten befand sich eine Gruppe von ca. 30 Störern, die massiv gegen die Einsatzkräfte vorging und in deren Richtung Feuerwerkskörper warf.    
Nachdem die Einsatzkräfte die Demonstranten im Bereich Harlingen von den Schienen weggedrängt hatten, zog sich die Menschenmenge in ein angrenzendes Waldstück zurück.   
Um 14.47 Uhr wurde bei Bkm 187,0 aus der Menge ein Molotow-Cocktail auf die Einsatzkräfte geworfen.

12. Die überwiegend friedliche und "bunte" Aktion "Spinnennetz" wurde zudem von militanten Castor-Gegnern genutzt, um sog. "VolXkrallen" auf den Schienen zu befestigen. Nachdem ca. 20 Demonstranten am 08.11.2004 durch Polizeikräfte von den Gleisanlagen im Bereich des Bahnüberganges "Forsthaus Posade" bei Bkm 188,3 abgedrängt worden waren, wurde ein noch nicht angebrachter Schienenhemmschuh aufgefunden. Dabei handelt es sich um "Hemmschuhe", die auf dem Schienenkopf angebracht werden. Diese wurden augenscheinlich im Eigenbau aus Winkelstahl hergestellt. Um eine Störung des Castor-Zuges oder schlimmstenfalls ein Entgleisen zu verhindern, müssen die Hemmschuhe durch den Einsatz von Trennschleifern entfernt werden. Anderenfalls wären nach sachverständiger Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Sachschäden an Fahrzeugen und am Oberbau sehr wahrscheinlich. Eine Entgleisung des Zuges kann nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich demnach bei der Befestigung von Schienenhemmschuhen um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr.

13. Die oben beschriebenen Schienenhemmschuhe wurden auf der Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg mehrfach verwendet. Im Bereich Dahlenburg bei Bkm 209,5 wurden aus einer Gruppe von 15 Personen heraus drei Hemmschuhe auf einen Schienenkopf angebracht. In Höhe Eichdorf wurde ebenfalls am 08.11.2004 aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus ein Hemmschuh auf den Schienen befestigt. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte flüchteten die Personen in den Wald. Bei Bkm 198,3 wurden zwei weitere Hemmschuhe neben dem Bahndamm entdeckt und sichergestellt. Zusätzlich wurde am Einsatzort bei der Kontrolle eines Pkw mit fünf Fahrzeuginsassen ein weiterer Hemmschuh sichergestellt.

14. Im Bereich Bad Bevensen konnte am 08.11.2004 gegen 11.30 Uhr durch Einsatzkräfte der Bundespolizei in Höhe Klein Bünstorf bei Bkm 107,4 eine durch drei Personen versuchte Ankettaktion verhindert werden. Ein ICE musste eine Notbremsung durchführen, kam aber erst hinter diesem Ereignisort zum Stehen.

15. Am 09.11.2004 kam es in der Ortslage von Quickborn, Hauptstraße 15 gegen 04.00 Uhr zu einer versuchten Blockade der K 15 durch ca. 15 - 20 Personen. Bei diesem Versuch gelang es einem Traktor unter massiver Bedrohung der Polizeibeamten die K 15 bis 10.00 Uhr zu blockieren. An diesem Traktor war an der Heckhydraulik ein massiver Betonblock (Maße 1m x 1m x 0,70m) angebracht. In dem Betonblock waren Röhren eingelassen. Vier Personen gelang es, sich durch entsprechende technische Vorrichtungen an ihren Handgelenken in diesen Röhren zu fixieren. Eine weitere Person hatte sich, ebenfalls mittels einer technischen Vorrichtung, an einem zu diesem Zweck manipulierten Hinterrad fixiert.

 

November 2005:

16. Am 19.11.2005 kam es auf der B 216 im Kreuzungsbereich Schmessau/Bredenbock bei einem angekündigten Laternenumzug zu einer Blockade durch zwei Traktoren und ca. 150 Personen. Eine Hundertschaft der Polizei wurde von diesen Personen eingekreist. Unmittelbar vor dem Einsatzfahrzeug an der Spitze der Hundertschaft wurde ein Feuer auf der Straße angezündet. Des weiteren wurde auf der linksseitigen Wiese ein Rauchkörper entzündet und Signalkörper abgeschossen.

17. Die bäuerliche Notgemeinschaft hatte für Sonntag, den 20.11.2005 in Klein Gusborn in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Versammlung mit Aufzug als sog. "Treckerdemonstration" angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die PD Lüneburg bestätigt. Es wurden 209 Traktoren auf dem sog. Kreuzfeld abgestellt, zusätzlich nahmen ca. 1.250 Personen an der Versammlung teil. Nach Beendigung der Versammlung kam es zu einer Blockade der L 256 im Bereich Klein-Gusborn durch ca. 160 Traktoren, die quer auf der Straße abgestellt wurden. Es kamen ca. 600 Personen der Blockade hinzu. Eine gütliche Auflösung der Blockade scheiterte. Bei der Räumung der Straße wurden 74 Traktoren sichergestellt. Die Blockade dauerte ca. 10 Stunden, wobei kein normaler Verkehr mehr möglich war und Umleitungen erforderlich waren. Nach Beendigung der Blockade wurde ein Loch in der Größe 1x1 m und 0,8 m tief an der L 256, Höhe Eichenweg entdeckt, welches zuvor durch die Trecker verdeckt wurde.

18. In Grippel kam es am 21./22.11.2005 zu mehreren Blockaden. Elf Personen konnten sich an einen Trecker bzw. an dem dort befindlichen Betonblock festketten. An einem weiteren Trecker gelang es 4 Personen sich anzuketten. Auf Höhe der Dannenberger Straße 10 kam es zu einer weiteren Blockade durch einen abgestellten Leichenwagen. Auf dessen Ladefläche befand sich ein Betonblock, an dem sich mehrere Personen angekettet hatten. Die Räumung der Blockaden dauerte insgesamt mehr als 10 Stunden.

19. In Langendorf wurde am 21.11.2005 gegen 19.00 Uhr ein Trecker abgestellt. An diesem Fahrzeug waren zwei große Betonblöcke befestigt, an denen sich 6 Personen anketten konnten. Die Blockade dauerte bis gegen 02.00 Uhr an und wurde erst durch die freiwillige Aufgabe der Angeketteten möglich.

20. In Quickborn wurde am 21.11.2005 durch einen Trecker ein Betonquader auf der Hauptstraße (K 15) abgestellt. Drei hinzukommenden Personen gelang es, sich an diesen Betonquader anzuketten.

21. Am 21.11.2005 wurde ein stillgelegter Leichenwagen auf der L 256 bei Langendorf abgestellt. In dem Fahrzeug befand sich ein Betonklotz, an dem sich 3 Personen anketten konnten.

22. Im Gleisbereich in Höhe der Ortschaft von Harlingen fanden am 21.11.2005 Gleisbesetzungen von größeren Personengruppen an mehreren Stellen statt. Die Personengruppen kamen aus nördlicher und südlicher Richtung auf die Gleise. Stellenweise befanden sich ca. 200 Menschen auf den Gleisen. Bei der Räumung der Gleisblockaden kam es zu vereinzelten Steinwürfen auf die Polizeikräfte. In der Nähe der Gleisblockaden wurden drei Schienenhemmschuhe entdeckt.

23. Am 21.11.2005 entzündeten unbekannte Täter in Harlingen auf der Wiese vor der Bahnunterführung 120 Strohrundballen.

24. An der Eisenbahnstrecke Uelzen-Lüneburg kam es bei Bad Bevensen Höhe Klein Bünstorf (Bkm 107,1) zu einem unbeabsichtigten Stopp des Castortransportzuges. Aus einer Gruppe heraus sprangen zwei Personen auf die Gleise in ca. 30 - 40 Metern Entfernung vor dem heranfahrenden Zug. Die eingeleitete Schnellbremsung führte zum Stopp des Zuges.

25. Mehrere Personen versuchten am 21.11.2005 bei Bkm 197,0 bei Göhrde/Hitzacker den Schotter des Gleisbettes wegzuräumen. Sie versuchten sich mit mitgeführten Fesselungsgegenständen (Ketten, Schlösser, Rohre) am Bahnkörper zu fixieren.
 

November 2006:

26. Am 09.11.2006 kam es auf der K 15 zwischen Langendorf und Quickborn zu einer Kontrolle eines Pritschenfahrzeuges mit Betonklotz. Bei der Überprüfung des Fahrers und Beifahrers leisteten diese Widerstand. Dabei wurden die überprüften Personen durch 50 – 60 Personen unterstützt, die zuvor an einem Laternenumzug teilgenommen hatten. Im Rahmen der Widerstandshandlungen wurde ein Beamter schwer verletzt.

27. Am 10.11.2006 fand die sog. Schülerdemonstration in Lüchow statt. Der Aufzug war unter anderem mit der Auflage bestätigt worden, dass der Aufzug auf der B 248 zügig wenden und nicht vor der Polizeiunterkunft halten sollte. Tatsächlich haben sich ca. 200 Teilnehmer vor dem Tor der Polizeiunterkunft versammelt. Es kam zu Eierwürfen auf Gebäude und Gelände der Ortsunterkunft. Vereinzelt wurden auch Flaschen und Feuerwerkskörper geworfen.

      Obwohl im Herbst 2007 kein Castor – Transport statt fand, kam es am 08.11.2007 zu einer Schülerdemonstration in Lüchow. Erneut wich der Aufzug von der bestätigten Route ab und die Situation eskalierte vor der Polizeiunterkunft an der B 248. Es wurden mit Eiern, Kartoffeln, Flaschen und teilweise mit Feuerwerkskörpern geworfen. Ein Großteil der Aufzugsteilnehmer stürmte auf das Eingangstor zu und rüttelte derart massiv daran, dass der Haltebolzen des Schlosses zerbrach und das Tor aufsprang. Auch an dem zweiten Tor kam es zu Beschädigungen. Die Beschädigungen führten zu einem Gesamtschaden von 6.800 Euro.

28. In der Nacht vom 10.11.2006 auf den 11.11.2006 kam es auf der B 191 in Höhe Pudripp zu einer Straßenblockade durch 30 bis 40 Traktoren, die unmittelbar auf der Straße abgestellt wurden. Die Treckerblockade wurde von ca. 100 weiteren Personen unterstützt. Durch die Blockade hatten sich bis zu 60 LKW angestaut. Die Straße konnte erst nach erfolgter Räumung, also 8 Stunden später, frei gegeben werden.

29. Bei der angemeldeten und bestätigten Auftaktdemonstration am 11.11.2006 in Gorleben vor dem Zwischenlager löste sich eine Gruppe von ca. 50 Personen , die auf einer 100m langen Strecke die dort aufgestellten Absperrgitter umwarfen und teilweise wegwarfen. Vor dem Zwischenlager entzündeten einige Demonstranten mehrere Feuer auf der Straße. Die Werksfeuerwehr konnte diese Feuer nicht löschen, da zuvor deren Löschschläuche zerschnitten wurden. Einschreitende Einsatzkräfte wurden mit brennenden Strohballen und Feuerwerkskörpern beworfen. Erst die Feuerwehr Gorleben konnte die Feuer unter dem Schutz der Einsatzkräfte löschen.

30. Am 11.11.2006 blockierten aus einem Laternenumzug heraus ca. 300 Teilnehmer und 3 begleitende Traktoren die B 216 fünf Stunden in der Ortschaft Metzingen. Im Verlauf der Blockade wurden brennende Barrikaden aus Strohballen und Baumstämme an den Ortsausgängen errichtet. Die Fahrbahn wurde dadurch auf einer Länge von 8 Metern beschädigt. Auch aus dieser Veranstaltung heraus wurden die eingesetzten Einsatzkräfte mit Signalmunition beschossen.

31. Am Sonntag, den 12.11.2006 verfestigen sich im Laufe des Tages und der folgenden Nacht mehrfach Blockaden im Bereich der Verladestation und der B 191.

      An diesem Tag fand auch die sog. Stuhlprobe am Verladekran statt. Diese Veranstaltung verlief friedlich. Kurz vor dem Ende dieser Versammlung bewegten sich ca. 400 Menschen aus Nebenstedt kommend auf die Umladestation zu und blockierten den Kreuzungsbereich südlich der Umladestation auf der B191. Am Nachmittag blockierten ca. 400 Personen die B 191 auf der Nordroute. Diese Blockaden dauerten bis spät in die Nacht. Gegen 3.00 Uhr wurde die Blockade auf der Nordroute geräumt.

32. Auf der L 256 (Südroute) in Höhe Klein Gusborn ketteten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 fünf Personen an eine 150 cm hohe Betonpyramide, die ihrerseits fest mit der Fahrbahn verbunden war. 250 weitere Personen versammelten sich um die Angeketteten herum. Nach etwa 4 Stunden war die Straße wieder befahrbar.

33. Auch auf der Nordroute konnten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 in Langendorf fünf Personen an einen Betonklotz anketten. Hier versammelten sich weitere 40 Personen um den Betonklotz. Die Straße konnte nach vier Stunden geräumt werden.

34. Zu einer weiteren Ankettaktion kam es ebenfalls am 12.11.2006 auf der Südroute bei Splietau. Dort gelang es 4 Personen sich an eine Betonpyramide anzuketten. Auch diese Aktion wurde von ca. 40 Personen unterstützt.

35. In unmittelbarer Nähe der Umladestation auf der B 191 hatten es am Abend des 12.11.2006 sechs Personen geschafft, sich an ein unterhalb der Fahrbahn verlaufendes Abwasserrohr anzuketten.

Derzeitige Erkenntnisse:

Zurzeit ist noch nicht klar abzusehen, wie viele Menschen sich an den Protesten gegen den erwarteten Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben beteiligen werden. Insgesamt ist aber mit einer deutlich größeren Beteiligung an den Protesten unter dem Eindruck der aktuellen Vorfälle in Asse II und der Diskussion um eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zu rechnen.

Im Bereich Lüchow-Dannenberg sind verschiedene Interessengruppen bemüht, die Protestbereitschaft aufrecht zu erhalten und zu verstärken, indem man in der regionalen Zeitung regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zum Thema "Protest gegen Atommülltransporte" gibt. Die großen Protestbewegungen, wie zum Beispiel die BIU Lüchow-Dannenberg und die Initiative "X-tausendmal quer", haben mit Herannahen des neuen Transport-Termins ihre Bemühungen verstärkt, Demonstranten zu mobilisieren.

Die Mobilisierung erfolgt nicht nur im Wendland, sondern auch überregional.

Die Bürgerinitiativen haben in den vergangenen Jahrzehnten immer dann erheblichen Zulauf verzeichnen können, wenn konkrete Großereignisse anstanden. Nach den Rückmeldungen, die die BIU Lüchow-Dannenberg erhält, wird die Masse der Menschen erst wieder mit dem Gorleben-Transport aktiv. Jeder Castorbehälter, der in das Zwischenlager in Gorleben gelangt, zementiert nach Auffassung der Bürgerinitiativen den Standort Gorleben als nukleares Entsorgungszentrum.

Es ist davon auszugehen, dass die Protestszene auch dieses Jahr wieder versuchen wird, den Castor – Transport erheblich zu verzögern oder gar zu verhindern. Es finden sich verschiedene Aufrufe zu größeren Blockaden auf der Straße und auf den Schienen, Luftblockaden und diversen anderen Aktionen. Zudem werden viele Aktionen miteinander verbunden, um so größtmögliche Erfolge zu erzielen.

Unter www.castor.de (Button „Termine“/ “Nur Castor Termine“) werden für den Zeitraum bis zum 09.11.2008 diverse Aktionen angekündigt, unter anderem auch die Auftaktdemo sowie, große Blockaden an Schiene und Straße.

Für Samstag, den 08.11.2008 plant die Protestszene in der Ortschaft Gorleben die bundesweite Anti – Atom – Demonstration als Auftaktveranstaltung zum Protest gegen den diesjährigen Castortransportes. Die Veranstaltung wird von zahlreichen Initiativen wie die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow, x-tausendmal quer, Grüne Liga und attac durch entsprechende verlinkte Ankündigungen im Internet beworben.

Dabei wird zugleich aufgefordert, nach der Demo im Wendland zu bleiben und die Blockaden zu unterstützen.

Auch auf der Internetseite der wendländische Gruppe "Widersetzen" findet sich ein Hinweis auf die Auftaktdemo in Gorleben am 08.11.2008.

Auch „Die Linke“, (www.dielinke-bergedorf.de) wirbt für die bundesweite Demo am 08.November in Gorleben.

Die Initiative "X-tausendmal quer" kündigt im Rundbrief 2/ Herbst 2008 von „.ausgestrahlt“ unter der Rubrik „Was ist geplant“ für den 9. und 10. November 2008 eine größere Blockade auf der Transportstrecke im Dorf Gorleben an. „Diese ist natürlich nicht erlaubt, aber trotzdem legitim. Wir werden der Polizei nicht freiwillig weichen, wollen aber keine Eskalation.“ Als Anlaufpunkt für die Aktionen von X-tausendmal quer wird das Camp Gedelitz genannt.

Bei www.contranetz.de/atom/news/newsanzeige.php?newsid=9459 findet sich die Aufforderung, der „Anti –Atom Herbstkonferenz“, dass alle Atomkraftgegner zu einer Großdemonstration nach Gorleben kommen und zur anschließenden Blockade des Castors im Wendland bleiben sollen. Dort findet sich die Aussage: “das Stilllegungssymposium der Anti – Atom - Bewegung findet ab dem 8.November auf der Castortransportstrecke statt.“

Ebenfalls mehrere prominente Politiker von „Bündnis 90/ Die Grünen“ haben öffentlich angekündigt, sowohl an der Auftaktdemo als auch bei den Sitzblockaden teilzunehmen.

Bei www.widersetzen.de kündigt die wendländische Gruppe „Widersetzen“ unter der Rubrik „ Und was macht WiderSetzen?“ eine Blockade auf den Schienen bei Hitzacker an. Es findet sich die Ankündigung, „…Der Straßentransport von Dannenberg ins Zwischenlager Gorleben wäre dann am 10.November, in den frühen Morgenstunden. Dort in Gorleben wird X-tausendmal quer es sich bequem machen. …WiderSetzen hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Protest auf die Straßenstrecke getragen. ….Bei diesem Atommülltransport wird es für WiderSetzen anders sein. Vermutlich am 09.November wird der Castortransport Hitzacker erreichen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre wird es vermutlich Nachmittag sein. Ganz sicher aber wird WiderSetzen in Hitzacker sein, denn….   wir werden erwartet!“

Der Internetpräsenz der Gruppierung „WiderSetzen“ ist ein Hinweis auf „Die Verschwörung der Zwerge“ zu entnehmen: „Trotz der Beteuerungen sogenannter Sicherheitskräfte sind sie alles andere als harmlos. …Aber Vorsicht! Die Zwerge sind auf manche von uns stinkwütend. Sie lassen sich ihre Welt nicht länger vergiften. Jetzt wehren sie sich. In der Asse haben sie die Wasserhähne aufgedreht! In Gorleben stopfen sie das Salz ins Bergwerk zurück! Und in Hitzacker setzen wir uns gemeinsam dem Castor in den Weg….Ein Bündnis zwischen Zwergen und Menschen steht bevor. Dies wollen wir mit einem großen Schienenfest feiern und besiegeln! Treffpunkt: Camp Hitzacker- von dort fröhlicher Umzug zu den Schienen.“

Neben dem Aufruf wird auch ein Flugblatt bzw. ein Poster zum Herunterladen angeboten, die einen Zwerg mit geschulterter Spitzhacke und Schraubenschlüssel zeigen.

Im Internet findet sich unter http://castor08.nadir.org/aufruf unter der Überschrift „Der Castor bleibt auf der Strecke!“ der Aufruf zu einer großen Schienenblockade. Dort heißt es : Mit einer großen gemeinsamen Aktion werden wir uns einen teil der Castorgleise aneignen – der Castor bleibt diesmal auf der Strecke – basta! ….Sicherlich gibt es viele Stellen, den Schraubenschlüssel ins Getriebe des Kapitalismus zu werfen; im Bereich der Energiepolitik stellen die Castortransporte ins Wendland einen einmaligen Angriffspunkt dar. Der Schlüssel zum Atomausstieg hat Größe 41, und wir haben ihn in der Hand. Die Idee: gemeinsam zum Zug kommen. „Bildet Banden“ heißt es, „organisiert Euch in Bezugsgruppen.“ ….Den Mut und die Kraft all dieser Bezugsgruppen und Einzelpersonen wollen wir in diesem Jahr zu einer bewegten Schienenblockade bündeln.“

Als Orte der Vorbereitungen zu den Aktionen werden in dem Text die Camps Hitzacker und Metzingen genannt.

Zur Formulierung „Der Schlüssel zum Atomausstieg hat Größe 41“ ist anzumerken, dass die Schraubenschlüsselgröße 41 zur Verschraubung von Hakenschrauben auf freier Strecke und in den Weichen benötigt wird.

Bei den vorangegangen Castortransporten gab es diverse Aktionen auf und an den Schienen der Transportstrecke, wie zum Beispiel „Spinnennetz“ und „Rolleball“.

Das Widerstandsnest Metzingen hat unter www.castor.de/nix 12/bilder/widerTanz.pdf nunmehr zu einer Aktion „Wider s Tanz in der Göhrde“ eingeladen. In der Einladung finden sich Formulierungen wie „ Erste Schritte und Ideen des WidersTanz wollen wir ausspinnen und ausprobieren, Schwellenängste überwinden und das Tanzparkett erkunden. Manche mögens lieber klassisch, andere sind eher handwerklich begabt….Also bringt Euer Lieblingsmaterial mit…: Säge und Schrauben, .. Schaufel und Harken etc…..“

In einer weiteren Beschreibung der Aktion heißt es:

„Sie müssen erfahren – die Strecke ist nicht passierbar!...

Ob Tango oder Gummitwist

Ob Hiphop oder Treckerballet

Ob Reiter oder Bikerballet

Ob Schraubendrehung und Hammerswing

Ob Standard oder MillieTanz….

Wir werden die Strecke erkunden und kennen lernen, den Boden, auf dem wir unterschiedliche Tanzformationen uns aneignen und üben können. Denn wir wollen gut aufgestellt sein bei unserem Abtanzball am Castortransporttag (voraussichtlich 09. Nov. 08).“

Die bisherigen Aktionen fanden am 05.10.08 in Pisselberg, 12.10.08 in Hitzacker und am 19.10.2008 am Bahnübergang in Grünhagen statt. Keine der Veranstaltung war nach dem Versammlungsgesetz angezeigt. Es wurden mehrfach Ordnungswidrigkeiten nach § 64b EBO begangen.

In einer Veröffentlichung bei media.de.indymedia.org/media/2008/09/227664.pdf wird seitens der „liga-tom“ darauf hingewiesen, dass im Sommer 2008 bereits mehrere Atomtransporte durch Luftblockaden behindert worden sind. Es folgt die Aufforderung weiter zu blockieren.

In diesem Zusammenhang stehen die Ausführungen von „Eichhörnchen“ bei indymedia, wo beschrieben wird, wie es einer Französischen Aktivistin durch Kletteraktionen über den Gleisen gelungen ist,den Uranmülltransport sieben Stunden bei Metelen zu stoppen. Eine weitere Abseilaktion führte auch bei dem Transport von Gronau nach Russland im Juni 2008 zu einem Zugstillstand bei Steinfurt – Borghorst.  

Die Ausführungen enden mit der Ankündigung, „Wir sehen uns beim nächsten Atom – Transport?! Egal ob in der Luft oder auf der Schiene.“

In den Ergänzungen zu diesem Artikel finden sich Kommentare, dass solche Aktionen begrüßt werden und andere Menschen dadurch inspiriert werden.

Sowohl unter www.castor.de/nix12/hitzacker findet sich im Anti – Atom Widerstandscamp in Hitzacker das Angebot zum Schnupperklettern (Aktions – Baum- Klettern), als auch unter www.ligatomanlagen.de findet sich bei der Terminliste ein Angebot zum „Schnupperklettern gegen Castor.“ .

Zudem gibt es im Internet unter www.contranetz.de/atom/ Aufrufe zu dezentralen Aktionen:

Dort wird zu den Aktionen „Spazierender Sicherheitsscheck“ und Aktion „Brücken besetzen“ entlang der möglichen Transportstrecken in ganz Deutschland aufrufen. Als Ziel der Aktionen wird angegeben, den Castor – Transport zu verzögern. Nach den dortigen Ankündigungen sollen bei der Durchführung dieser Aktionen die Gleisanlagen nicht betreten werden.

Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenste Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer überörtlichen Protestszene.  

Gewaltbereitschaft:

Die Gewaltbereitschaft und Aggressivität hat bei den Protesten während der vergangenen Castor-Transporte zwar insgesamt quantitativ abgenommen. Jedoch fühlen sich gewaltbereite Störer nach wie vor vom Spektrum der Aktivitäten angesprochen. Die hohe Gewaltbereitschaft einiger Castor-Gegner wird an mehreren Ereignissen anlässlich der Castor-Transporte in den letzten Jahren besonders deutlich:

Am 07.09.2003 wurde in Dahlenburg, Gemarkung Tangsehl (Bahnkilometer 194,3), eine Kunststoffwasserleitung festgestellt, die vom öffentlichen Wassernetz im Bahndamm auf der Eisenbahnstrecke Lüneburg - Dannenberg endete. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Leitung um keinen offiziellen Anschluss handelte. Bei einem länger dauernden Wasserfluss wäre innerhalb kurzer Zeit eine Unterspülung des Bahndamms erfolgt, mit der Folge, dass die Strecke für den Bahnverkehr unbrauchbar gewesen wäre.

Kurz vor Durchführung des Castor-Straßentransportes 2003 wurde festgestellt, dass unbekannte Täter die Straße zwischen Quickborn und Langendorf bei Straßenkilometer 49,95 unterspült hatten. Die Täter hatten eine so genannte "Wasserlanze" angelegt, die bis unter die Fahrbahndecke reichte.

Auch anlässlich des Castor-Transportes 2004 Jahr wurde versucht, durch eine Unterspülung der K 15 zwischen Kacherien und Quickborn die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Am 08.11.2004 wurde im Seitenraum der K 15 eine im Erdboden eingebrachte Spüllanze mit Rohrsystem gefunden, dass mit der zentralen Wasserversorgung verbunden war. Nach der Stellungnahme eines Mitarbeiters des THW wäre nach einem Wasseraustritt die Straße nach ca. 30 Minuten vollständig unterspült worden.  

Auf der Schienenstrecke bei Harlingen und Nahrendorf wurden 2004 sog. "VolXkrallen" befestigt, die den Castor-Zug blockieren und im schlimmsten Fall einen Unfall herbeiführen sollten (siehe oben unter Nr. 12,13 und Nr. 24). Dabei nutzten die Täter zumindest teilweise den Schutz einer Versammlung aus. Mit solchen Eingriffen in den Schienenverkehr ist auch beim kommenden Castor-Transport zu rechnen.

Vor allem die Blockadeaktionen, an denen Traktoren beteiligt waren, zeigen deutlich, dass die handelnden Personen bewusst Gefahren für Leib und Leben einkalkulieren, um sich den Polizeifahrzeugen entgegen zu stellen bzw. um Blockaden nicht nur auf der Transportstrecke zu errichten (siehe oben unter Nr. 17).

Den vorläufigen Höhepunkt bei der Ausübung krimineller Energie zur Verhinderung oder zumindest Erschwerung des Castor-Transportes stellt der Brandanschlag auf Polizei-Unterkünfte in Woltersdorf am 28.09.2005 dar. Die Spurenlage lässt den Schluss zu, dass die widerrechtlich auf das Gelände eingedrungenen Täter mittels Brandbeschleuniger alle Gebäude in Brand setzten, die sich in Landeseigentum befinden und die der Unterbringung von Polizeikräften dienen sollten .

Am 11.9.2006 wurde mitten in der Fahrbahn der L 256 zwischen Grippel und Gorleben ein ca. 60 cm tiefes Loch mit einem Durchmesser von ca. 15 cm gefunden. In dem Loch befand sich senkrecht ein Metallrohr mit angeschweißtem Widerhaken. In dem Rohr ist eine Querstrebe, die sich als Ankettvorrichtung für eine Einzelperson eignet.

In der Zeit vom 01.10.2006 bis 03.10.2006 kippte im Staatsforst Jagen bei Leitstade ein 23m hoher Funkmast durch Lösen der Befestigungsschrauben um. Dabei wurde ein Waldweg versperrt. Auf diesem Funkmasten waren ausschließlich Sende- und Funkantennenanlagen der Polizei befestigt. Der entstanden Sachschaden ist zunächst mit 18.000 Euro angegeben, wobei nur die Beschädigungen des Polizeieigentum berücksichtigt wurden.

Dieser Anschlag wurde in "indymedia" am 11.10.2006 unter der Überschrift: "Auf zum Castor 2006 oder Der Maulwurf und Der Turm" wie folgt beschrieben: "Da wo der Wald Goehrde am dunkelsten ist, wo nachts Hirsch und Wildschwein brüllen, lebt ein kleiner Maulwurf der Spezies molt - militanzia. Auf einem seiner ausgedehnten Streifzüge erkundete das liebenswerte Tierchen mit seinem putzigen schwarzen Fell auch die wendlaendische Anhoehe 102.5, nicht unweit des Bahnkilometers 191 gelegen. Auf der Kappe des Berges angekommen, offenbarte sich unserem Maulwurf ein haesslicher hoher Turm, von dem viele Antennen abgingen und der auf einem riesigen Betonklotz festgeschraubt war. Ei, Ei, Ei, sprach der Maulwurf, vor solchen haesslichen Tuermen haben mich meine Schwestern immer gewarnt, sie sollen eine schlimme Bedrohung für unsere Spezies sein und mit Castor im Bande stehen. Sprachs, holte den 30-er Maulschlüssel aus der schwarzen Bauchtasche hervor und schraubte den Turm einfach los. Der fiel….. und die gesamte Sendeelektronik war nun nicht mehr zu gebrauchen….." Hinzugefügt waren Bilder, die u.a. den fallenden Turm zeigen.

Der Text und die Bilder wurden anschließend aus "indymedia" gelöscht.

Am 16.10.2006 wurde in einem Waldstück ca. 50 m nördlich der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg in einem Erdversteck ein U-Eisen mit vier Bolzen gefunden. Das aufgefundene U-Eisen entspricht aufgrund seiner Bearbeitung und Form den bisher bekannten Schienenhemmschuhen. Aufgrund der neuen Größe dieses Schienenhemmschuhes ist von einer gesteigerten Gefährlichkeit für den Bahnverkehr auszugehen, sollte dieser zum Einsatz gelangen.

So findet sich in der aaa177 – 178 vom Februar 2007 ein Artikel mit der Überschrift „Wieviele Haken sind notwendig?“ Dort wird formuliert:“ Das Einhängen von Hakenkrallen ist eine bewährte Methode, um den Bahnverkehr für mehrere Stunden regional lahmzulegen…..kann mensch so auch unmittelbar in den Castortransport eingreifen.“

In den Abendstunden des 11.11.2006 wurde an der Bahnstrecke Lüneburg, Bkm 208,900 eine Wasserlanze gefunden.

Im Dannenberger Stadtgebiet wurde am 10.11.2006 eine sog. „Reifenzerstechvorrichtung gefunden. An dem Deckel eines Regenwasserschachtes war einer Hydraulik befestigt, mit deren Hilfe Nägel über vorgebohrte Löcher hätten ausgefahren werden können. Die Hydraulik konnte mittels Funk betätigt werden.

Auch Erkenntnisse im Hinblick auf den kommenden Castortransport lassen auf gewaltbereite Teilnehmer schließen.

Bei http://de.indymedia.org findet sich bei dem Thema Atom ein Artikel „Castortransporte laufen sich warm“. In Ergänzungen zu diesem Artikel wird aufgerufen, sich bei der Auftaktdemo am 08.11.2008 in Gorleben dem Block der autonomen Antifa anzuschließen. Bei den Ergänzungen zu diesem Artikel wurde eine Grafik eingefügt, die Steine werfende Personen zeigt.

Die bundesweite Großdemonstration wird auch von „SOFA MÜNSTER“ unter www.mzeise.net/sofa/news/aktuell.php beworben. Neben den Hinweisen auf den Termin und bereitgestellten Bus nach Gorleben findet sich ein Bild, welches eine Person vor einem Feuer zeigt. Am oberen Bildrand findet sich der Text “Der Herbst wird heiß…“, am unteren Bildrand finden sich die Worte „ Castor 2008 Blockieren“.

So findet sich zum Beispiel in der Gorlebener Rundschau Ausgabe 09, September 2007 ein Redebeitrag von „Samira“ (Autonome Antipatriarchalische Gruppen Berlin). Dort finden sich die Ausührungen „Die Qualität in Gorleben liegt für mich darin das sich verschiedene Sichtweisen und Widerstandsformen ergänzt und aufeinander bezogen haben. Regionaler und überregionaler Widerstand und militante und gewaltfreie Aktionen wirkten zusammen.“

Unter www.mega-waltrop.de findet sich ein Hinweis auf die bundesweite Demo am 08.11.2008 in Gorleben. Dort heißt es weiter: „Für all diejenigen, die den Castor   - Zug mit kreatives entgegensetzen wollen gibt es wieder ein offenes Widerstands – Camp in Nahrendorf. Hier kann man sich aufwärmen, verpflegen, schlafen und gemeinsame Aktionen planen.(Schlafsack etc. und Essgeschirr mitbringen. Demontage – Werkzeuge von der Spitzhacke bis zum Presslufthammer stören auch nicht! Fürs Gleisbett haben sich robuste Handschuhe bewährt)“

Die Teilnahme gewaltbereiter Personen an den Demonstrationen während des Transportes nach Gorleben ist nach den oben geschilderten Ereignissen und Aufrufen wiederum zu erwarten und lässt befürchten, dass es auch bei dem bevor stehenden Transport wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen wird. Diese sind von den Veranstaltern insbesondere deshalb nicht beherrschbar, da sich die Anhänger militanter Aktionen, wie z.B. in den oben zitierten Aufrufen dargestellt, gerade die Infrastruktur und friedliche Demonstrationen für ihre eigenen Zwecke nutzbar machen.

Unabhängig davon, wie viele Menschen an den Demonstrationen teilnehmen werden, ist deshalb anzunehmen, dass die stattfindenden friedlichen Versammlungen auch gewaltbereite Personen aufnehmen bzw. dulden werden. Wie bei den vergangenen Transporten ist zu erwarten, dass friedliche Versammlungen zum Anlass genommen werden, spontane Versammlungen mit zum Teil gewalttätigem Verlauf insbesondere auf der Schienen- und Straßentransportstrecke abzuhalten.

Dem steht es rechtlich gleich, wenn eine Versammlung offiziell beendet wird, unmittelbar danach aber eine augenscheinlich bereits vorbereitete Aktion mit Gewalt folgt. Wer die Störung der öffentlichen Sicherheit zwar nicht selbst begeht, sie aber durchaus bezweckt, bleibt als so genannter Zweckveranlasser verantwortlich. Die Anzahl der Störungen im direkten Gefolge von Versammlungen und auch das konkrete Verhalten der Veranstalter belegen, dass es sich nicht um ungewollte Teilnehmerexzesse handelt, sondern um billigend auch vom Versammlungsleiter in Kauf genommene Störungen. Dies zeigt sich deutlich an der am 08.11.2004 stattgefundenen Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienen-Transportstrecke bei Harlingen.

Insgesamt lässt sich zu Transportzeiten und räumlich im Streckenbereich des Transportes ein raumzeitliches Zusammenfallen von Protestaktionen des Typs Schienenbegehung einerseits und von Eingriffen in den Schienen- und Straßenverkehr andererseits feststellen. Dem müsste ein Versammlungsleiter, der sich Störungen der öffentlichen Sicherheit nicht zurechnen lassen will, mit deutlichen Signalen entgegentreten (s.a. Beschlüsse des VG Lüneburg vom 09.11.2001 - 3 B 72/01 und OVG Lüneburg vom 10.11.2001 - 11 MA 3673/01). An einer solchen Distanzierung fehlt es bisher durchgehend.

Je näher der Tag des kommenden Transportes rückt, desto größer ist die Gefahr, dass eine Versammlung auf der Transportstrecke zu kollektiven Unfriedlichkeiten und rechtswidrigen Blockadeaktionen führen wird. Auch als friedlich angekündigte Demonstrationen der vier maßgeblichen Initiativen   "X-tausendmal quer", BIU Lüchow-Dannenberg, Bäuerliche Notgemeinschaft und der Initiative "Widersetzen" haben dann immer stärker das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Transport letztendlich zu verhindern oder ihn zumindest zu erschweren und zu verzögern.

Aus der Zielrichtung, den Castor-Transport zu verhindern oder jedenfalls solange zu blockieren, dass die Kosten unverhältnismäßig ansteigen, folgt auch die mindestens zustimmende Duldung rechtswidriger und strafbarer Handlungen, insbesondere der Blockaden und der Unterhöhlung des Schienenweges und der Straßen.

Zwar bekennen sich die großen Anti-Castor-Initiativen wie die BIU und "X-tausendmal quer" öffentlich zu einem gewaltfreien Protest. Allerdings herrschen zum einen unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "Gewaltfreiheit", zum anderen erfolgt keine klare Distanzierung zu gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern

Auch die Initiative "X-tausendmal quer“ sagt in ihrem Aufruf zur bundesweiten Auftaktdemonstration, ganz deutlich: "Das Blockieren der Castor-Strecke ist nicht erlaubt, aber legitim.“

Nach der Rechtsprechung des VG Lüneburg (Urteil v. 17.11.1999 - 7 A 40/97) sowie des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 16.09.2005 - 11 LA 318/ 04) können im Rahmen der Prognoseentscheidung alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Versammlungen Berücksichtigung finden. Weder Blockaden von Abschnitten der Transportstrecke, noch Körperverletzungen, Eingriffe in den Bahnverkehr und Sachbeschädigungen seien zwangsläufig mit Großdemonstrationen verbunden. Sie sind deshalb vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Auch "friedliche" Demonstrationen fallen nicht unter den Schutzbereich des Art. 8   Abs. 1 GG, wenn es sich um so genannte "Verhinderungsdemonstrationen" handelt oder solche, die wegen anderer gleichrangig schutzwürdiger Rechtsgüter verboten werden können (OVG Lüneburg, a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 29.05.2008, 11 LC 138/06). Wie bei den vergangenen Transporten sowie beim Transport in 2008 besteht auch bei dem erwarteten Castor-Transport die hohe Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Gefährdet ist die Durchführung der Castor-Transporte, insbesondere durch Schienen- und Straßenblockaden. Eine Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen ist nicht Voraussetzung für die Einschränkung des Versammlungsrechtes durch diese Allgemeinverfügung (Urteil d. VG Lüneburg v. 02.09.2004 – Az.: 3 A 236/03 -; OVG Lüneburg, vom 29.05.2008, 11 LC 138/06). Gleichwohl sind über die zu erwartenden Blockaden hinaus strafbewehrte Eingriffe in den Straßen- und Bahnverkehr sowie Beschädigungen von Sachen von erheblichem Wert, wie sie insbesondere bei dem Brandanschlag in Woltersdorf und bei dem Anschlag auf den Funkmast bei Leitstade bereits eingetreten sind, auch an der Transportstrecke weiterhin zu befürchten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ankettaktionen oder der Bau sog. "Wasserlanzen" und "Gleishemmschuhe", versammlungstypisch sind oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Aktionen anlässlich der Castortransporte in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden und aufgrund der gegebenen zeitlichen Nähe zu dem anstehenden Transport in die Gefahrenprognose einfließen dürfen (siehe OVG Lüneburg, a.a.O.).

Die Erfahrungen aus den vergangenen Castor-Transporten sowie die oben genannten derzeitigen Erkenntnisse und Ankündigungen rechtfertigen die Annahme, dass auch bei dem bevorstehenden Castor-Transport eine hohe Gefahr der Verletzung elementarer Rechtsgüter besteht.

 

3. Verhältnismäßigkeit

Geeignetes und erforderliches Mittel
 

Die zeitlich und räumlich beschränkte Untersagung von Versammlungen ist das geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Mittel, um Rechte Dritter zu wahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwenden. Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen der Transport der Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen abgebrochen werden muss.

Das Versammlungsverbot in dem beschriebenen Umfang ist geeignet, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern, weil es die Bereiche und Zeiten voneinander abgrenzt, innerhalb derer eine Versammlung oder ein Transport die zu schützenden Rechtsgüter nicht vereitelt.

Hierbei handelt es sich um das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht geringste Mittel, welches angesichts des Ausmaßes der zu erwartenden Störungen noch mit hinreichender Sicherheit einen Erfolg verspricht, nämlich die Durchführung des Transports, die nach der Gefahrenprognose ernstlich gefährdet ist, zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich wird in der Länge durch den Transportweg bestimmt, soweit nennenswerte Störungen in Form von Protestaktionen zu erwarten sind, also ab Lüneburg. Der Bahnhofsbereich in Lüneburg darf nicht als potenzieller Sammelraum für Schienenblockaden genutzt werden, zumal Lüneburg zumindest in den Jahren 2001 bis 2003 ein "Widerstands-Schwerpunkt" gewesen ist.

Aus den gleichen Gründen umfasst die Verfügung auch die Schienenstrecke und die Straßentransportstrecken ab der Verladestation. Die Verladestation stellt einen markanten Punkt dar, an dem der Transport längere Zeit unterbrochen werden muss. In den letzten Jahren kam es dort zu erheblichen Blockaden. Im Verlaufe des Transportes im März 2001 kam es zu umfangreichen gewalttätigen Ausschreitungen in der Nähe der Umladestation.

Aufgrund der Erfahrungen mit Versammlungsteilnehmern, die während früherer Transporte die Gleise sowie die Straße massiv beschädigten, und den konkreten Erfahrungen mit der Straßenunterhöhlung in Splietau beim Transport 1997 sowie 2003 zwischen Quickborn und Langendorf müssen Alternativstrecken bzw. -streckenabschnitte vorgesehen werden. Es wäre den Störern 1997 beinahe gelungen, die seinerzeit vorgesehenen zwei Straßen-Hauptrouten zu zerstören. Darüber hinaus verfolgt die Protestszene das Ziel, jede dermöglichen Straßenrouten ("Nord"- und "Südroute") zu blockieren, um dadurch den Transport zu verhindern oderzumindest deutlich zu verzögern.

In der Breite ergibt sich der notwendige Bereich des Versammlungsverbotes aus der Reichweite der zu erwartenden Wurfgeschosse einerseits und der Notwendigkeit, mit Polizeikräften räumlich im Umfeld der Transportstrecke, an Hindernissen vorbei, ohne zeitraubende Auflösung etwaiger Demonstrationen schnell auf gewalttätige Störer zu- und eingehen zu können. Für den Bereich auf den Schienen schränkt § 62 der Eisenbahn-betriebsordnung das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise ein (BVerfG, Beschluss vom 12.03.1998, NJW 1998, S. 3113; VG Lüneburg, Urteil vom 10.07.2003 - Az.: 3 A 301/01 -). Schienen eignen sich nicht als Demonstrationsort, da es sich um Verkehrswege handelt, die in keiner Weise der Kommunikation dienen sollen. Das Versammlungsverbot erstreckt sich insoweit nur deklaratorisch auf den Schienenbereich.

Die Bereiche der Umladestation in Dannenberg und das Gelände der Brennelemente Gorleben GmbH (Zwischenlager) müssen wegen der Blockadeversuche in der Vergangenheit und der Symbolkraft der Orte mit einem breiten Sicherheitsbereich versehen werden. In der Nähe dieser Anlagen ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sowie der konkreten Blockaden in Gorleben und Dannenberg in erhöhtem Maße damit zu rechnen, dass dort rechtswidrige Aktionen verübt werden. Der Sicherheitsbereich um das Zwischenlager muss daher einen Radius von 500 Metern um den Eingangsbereich erfassen.

Aus dem Erfordernis, die Transportwege freizuhalten, ergibt sich die zeitliche Begrenzung der Einschränkung des Versammlungsrechts. Es muss auf den frühest möglichen Termin für den bevorstehenden Castor-Transport abgestellt werden.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein hat für Samstag, den 08.11.2008 die Auftaktkundgebung in Gorleben angekündigt, welche den Beginn der umfangreichen Demonstrationen anlässlich des Castor-Transportes darstellt.

Aus den negativen Erfahrungen des Jahres 1997, als sich aus der noch in Auflösung befindlichen „Stunkparade“ heraus am Wochenende vor dem Transport die größte und schwerste Straßenbeschädigung anlässlich einer Demonstration im Landkreis Lüchow-Dannenberg entwickelte, folgt, dass ein Versammlungsverbot zeitlich so früh ansetzen muss, dass es nicht möglich ist, aus einer Versammlung heraus die Straße bis zum Transporttag irreparabel zu beschädigen. Dass es nach wie vor einen zwar kleinen, aber gewaltbereiten Teil unter den Demonstranten gibt, zeigen auch die anlässlich der früheren im Vorfeld der Transporte unternommenen Versuche, durch Gleis- und Straßenunterspülungen sowie den Einsatz von "Schienenhemmschuhen" die Transportstrecke unbrauchbar zu machen.

Es ist jedoch möglich, insoweit zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen zu unterscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr obiger Straftaten und Rechtsverletzungen bei unangemeldeten so genannten Spontandemonstrationen besonders groß ist. Ein Veranstalter tritt dabei nicht auf und entzieht sich damit einer Kooperation. So kam es in Splietau in 1997 und in Dannenberg im März 2001 im Anschluss an eine angemeldete Demonstration jeweils zu so genannten Spontandemonstrationen mit erheblichem Gewaltpotenzial. In Harlingen entwickelten sich im November 2004 im Schutze einer "Spontandemonstration" Gewalttätigkeiten (siehe oben Nr. 11).

Die mögliche Anzahl derartiger Spontandemonstrationen ist nicht begrenzbar. Wollte man, sofern erforderlich, diese Spontandemonstrationen einzeln vor Ort untersagen, müsste in jedem Einzelfall aufgrund einer individuellen Gefahrenprognose ein entsprechendes Verbot

ausgesprochen werden. Hierzu müssten zunächst die verantwortlichen Personen (Versammlungsleiter, Anmelder) ausfindig gemacht werden. Durch derartige Maßnahmen - sofern sie überhaupt Erfolg versprechend sind - kann das Eingreifen der Polizei gerade bei einer Vielzahl von Spontandemonstrationen so sehr verzögert werden, dass Straftaten, insbesondere Aktionen zur Beschädigung der Transportwege, deren Behebung bis zum Transporttag nicht möglich ist, nicht verhindert werden können. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Masse der Versammlungsteilnehmer zwar ordnungsgemäß verhält. Die Minderheit aber, die rechtswidrige Aktionen plant, umfasst auch gewalttätige Personen, die im Schutz der friedlichen Demonstranten Straftaten begehen wollen. Durch das planvolle Zusammenwirken friedlicher und gewaltbereiter Demonstranten ist es den Polizeikräften stark erschwert, Übergriffe auf die Schienen- und Straßentransportstrecke zu verhindern.

Weil sich die Verantwortlichen angemeldeter Versammlungen einer Kooperation mit den Ordnungsbehörden nicht entziehen können, gibt es hier die Möglichkeit, im Wege der Einzelprüfung gemeinsam zu klären, ob und wie Ausschreitungen ggf. durch Auflagen zu verhindern sind.

Für den Tag vor einem frühest möglichen Transportzeitpunkt erscheint es deshalb ausreichend, nur die unangemeldeten Versammlungen zu untersagen. Angemeldete Versammlungen können auf der Grundlage der oben beschriebenen Gefahrenprognose differenzierter geprüft werden. Der Veranstalter muss durch konkrete Maßnahmen nachweisen, dass er das Publikum, das von seiner Veranstaltung angezogen wird, richtig einschätzt und er deutliche Signale setzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Das BVerfG hat im Beschluss vom 14.07.2000 entsprechende Aussagen zu den Anforderungen an den Veranstalter gemacht (Nds. Verwaltungsblätter 2000, S. 298 f.).

Die Notwendigkeit, den Bahn- und Straßenverkehr von Störungen freizuhalten, gilt in besonderem Maße für den Transportzeitraum selbst, so dass für diesen Zeitraum wegen der zu erwartenden erheblichen Gefahren alle Versammlungen unmittelbar entlang der Transportstrecke untersagt werden müssen.

Um zu gewährleisten, dass die Straßentransportstrecke frei von Störungen bleibt, muss daher bereits der Sonntag vom Verbot jedweder Versammlung umfasst sein.

Die Dauer des Versammlungsverbotes muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der lang genug ist, um den Transport auch im Falle des Eintritts von Verzögerungen sicher in das Zwischenlager Gorleben einzufahren. Wegen der zahlreich zu erwartenden Störungen, nicht nur auf den Gleisen, sondern auch verstärkt auf der Straßentransportstrecke, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen, wann der Transport beendet sein wird. Bis zum Abschluss des Transportes muss jedoch die Strecke passierbar bleiben. Die Begrenzung des Zeitraumes bis zum 18.11.2008 ist daher geboten. Gemäß dem Tenor der Verfügung wird das Verbot jedoch so früh wie möglich in zeitlichen Streckenabschnitten aufgehoben werden.

Angemessenes Mittel

Das räumlich und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Es sichert lediglich einen Transportkorridor für den Castor-Transport. Dies ist im Hinblick auf die vom Transport abzuwehrenden Gefahren für die oben genannten Schutzgüter auch angemessen (s. Beschl. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BVQ 15/01 -).

Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb dieses Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen den Castor-Transport zu äußern. Dabei ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, in der Regel in Sichtweite des von ihnen kritisierten Vorhabens ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen.

Eine Kooperation mit den Veranstaltern etwaiger Demonstrationen wird von der Polizeidirektion ernsthaft verfolgt. Der schon vor dem Transport 2002 von der Polizei ins Leben gerufene Bereich "Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement“, der durch Kooperation mit den Initiativen Bäuerliche Notgemeinschaft, "X-tausendmal quer" und BIU Lüchow-Dannenberg, gemeinsam mit den Pastoren Konfliktminimierung erreichen will, wird entsprechend den Erfahrungen der letzten Transporte fortgeführt.

Die BIU Lüchow-Dannenberg, "X-tausendmal quer" und die Bäuerliche Notgemeinschaft waren zu einem Gespräch im Vorfeld des erwarteten Castor-Transportes am 22.10.2008 eingeladen. Dieses Gesprächsangebot wurde angenommen.

Eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Veranstaltern etwaiger Demonstrationen ist nicht möglich. Aus den Anzeigen in der EJZ und aus den Veröffentlichungen im Internet wird deutlich, dass die zentrale Koordination wichtiger Aktionen zwar bei der Bürgerinitiative und bei "X-tausendmal quer" liegt. Die zu erwartenden Proteste gegen Castor-Transporte werden aber von einer Vielzahl verschiedenster Gruppierungen nach außen hin repräsentiert. Diese Gruppierungen bilden sich zum einen teilweise relativ kurzfristig vor dem Transport und stehen daher als Ansprechpartner für Kooperationsbemühungen nicht zur Verfügung. Zum anderen wird in der Öffentlichkeit nicht immer deutlich, wer als verantwortlicher Ansprechpartner gegenüber der Versammlungsbehörde für Kooperationsgespräche zur Verfügung steht.

Unabhängig von fehlenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppierungen in der Allgemeinverfügung steht es im Ermessen der zuständigen Behörde gleichwohl Ausnahmen von den Regelungen der Allgemeinverfügung, d.h. Versammlungen zuzulassen (vgl. Beschluss OVG Lüneburg vom 16.09.2005, 11 LA 318/04). Von dieser Möglichkeit wurde bereits 2006 Gebrauch gemacht.

Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichender Weise einzubeziehen. Damit ist es möglich den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06.06.2007, 1 BvR 1423/07, formuliert hat, Rechnung zu tragen.
 

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse.

Die Polizeidirektion Lüneburg hat einen geordneten Versammlungsverlauf sicherzustellen, damit alle friedlichen Teilnehmer ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ungehindert wahrnehmen können. Sie ist verpflichtet, die Begehung etwaiger Straftaten zu verhindern, wenn sie sich - wie hier - im Vorfeld deutlich abzeichnen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt auch im überwiegenden Interesse der Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau, der Railion Deutschland AG und der DB AG. Das Interesse an der Unversehrtheit der Gleise, Züge und Straßenfahrzeuge sowie der Anspruch aus § 4 des Atomgesetzes, den Transport gemäß der vorliegenden Genehmigung abwickeln zu können, überwiegen gegenüber dem Interesse der Demonstranten an einer Kundgebung an den Gleisen bzw. auf und an den Straßen. Dabei ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass das Demonstrationsrecht nicht generell aufgehoben, sondern nur in engen Grenzen räumlich und zeitlich beschränkt wird.

Die Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Rechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil das Versammlungsverbot anderenfalls - mangels Vollziehbarkeit - unwirksam und damit letztendlich überflüssig wäre (vgl. Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.04.1984, Az.: 12 OVG B 49/84;   Beschluss des VG Lüneburg vom 22.03.2001 - 7 B 11/01).
 

5. Zuständigkeit

Die Polizeidirektion Lüneburg hat sich mit Verfügung vom 10.10.2008 gem. § 102 Abs. 1 des Nds. SOG gegenüber dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt.
 

6. Zulässigkeit der Allgemeinverfügung

Die Verfügung kann gemäß § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Allgemeinverfügung ergehen. Da es trotz der seit längerer Zeit bekannt gemachten bundesweiten Aufrufe zu Großdemonstrationen gegen den Castor-Transport aus Sicht der Polizeidirektion niemanden gibt, an den sie als generell Verantwortlichen eine Einzelverfügung richten kann, bleibt nur die gewählte Form der Allgemeinverfügung, d. h. eines Verwaltungsaktes, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Dabei sind der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis in diesem Fall alle die Personen, die zu dem im Tenor genannten Zeitraum in dem dort genannten Bereich Demonstrationen durchführen oder an solchen Demonstrationen teilnehmen wollen. Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz kann die Bekanntgabe auf den der Bekanntmachung folgenden Tag bestimmt werden.
 

7. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes erhoben werden.

8. Hinweise

1.          Eine etwaige Klage gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

2.          Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 4 oder § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, beantragt werden.

3.          Nach § 26 des Versammlungsgesetzes wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Veranstalter oder Leiter

a)          eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbotes durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder

b)       eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne

       Anmeldung (§ 14) durchführt.

Nach § 29 des Versammlungsgesetzes handelt unter anderem ordnungswidrig, wer

a)          an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, dessen Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt ist.

b)          sich trotz Auflösung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-- Euro geahndet werden.

4.          Auf Hauptverkehrswegen wie Autobahnen, jedoch auch auf Verkehrsstrecken der Deutschen Bahn AG gibt es kein Demonstrationsrecht, da dort kein öffentlicher Verkehr im Sinne einer Begegnung zwischen Menschen stattfindet. Dies gilt hier insbesondere auf den Strecken der Deutschen Bahn AG, Hamburg - Hannover und Lüneburg - Dannenberg. Jede Demonstration auf diesem Schienenweg ist, ohne dass es eines ausdrücklichen Versammlungsverbotes bedarf, verboten, ggf. ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB, der mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird.

5.          Die Allgemeinverfügung und seine Begründung kann zu den Dienstzeiten (Mo.- Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) bei der Polizeidirektion Lüneburg, Behördenzentrum, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung ist auch unter www.castoreinsatz.de nachzulesen.

 

Anhang 1:

Umfang des Korridors

Die Bahnhofstraße in Lüneburg im gesamten Bereich zwischen der Dahlenburger Landstraße und der Bleckeder Landstraße einschließlich der Zufahrt zum zentralen Omnibusbahnhof; Bahnhofsgebäude und Bahnhofsvorplatz in Lüneburg

 

Strecke a)

Sämtliche Eisenbahnstrecken in Lüneburg innerhalb der Eingrenzung B 4 (gesamte Ostumgehung) im Osten, dem Amselweg im Süden und der Hamburger Straße im Nordwesten sowie die Eisenbahnstrecke nach Dannenberg bis einschließlich Gleisende. Jeweils einschließlich der öffentlichen und privaten Flächen, die links und rechts an die Bahngleise dieser Eisenbahnstrecken angrenzen, und zwar in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab Gleisachse (Mitte des Gleises) des jeweils äußersten Gleises. Sämtliche Unter- bzw. Überführungen entlang dieser Eisenbahnstrecken bis zu einer Entfernung von 50 m ab Gleisachse.

In Dannenberg die Zuwegung vom ehemaligen Stellwerk des Güterbahnhofs Dannenberg Ost (von der ehemaligen Asylbewerberunterkunft) bis in Höhe der "Raiffeisenstraße“.

Die oben unter IV. a) bezeichnete Fläche um die Umladestation des Bahnhofes Dannenberg Ost, Grundstück der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) in der Gemarkung Breese in der Marsch, Flur 12, Flurstück 147/2, wird wie folgt erläutert ( siehe Anhang 2):

 

  •       Die Verbotszone wird in nördlicher Richtung durch die Ortsdurchgangsstraße (Dorfstraße) der Ortschaft Breese i.d.Marsch in voller Ausdehnung   begrenzt.
  •       Die westliche Begrenzung ergibt die   Flucht Dorfstraße, Ortschaft Breese i.d.M., beginnend bei Hausnummer 45,   bis Gartenstraße/Ecke Molkereiweg, geführt über die Feldwege in Verlängerung der Dorfstraße mit Querung des Breeser Weges, der Raiffeisenstraße Höhe Rondell und   der B 191 bei km 43,15.
  •       Die südliche Begrenzung stellt der Straßenzug Molkereiweg, ab Ecke Gartenstraße, über Rotdornweg   bis Höhe Hausnummer 28, weiter über den dort mündenden Wirtschaftsweg mit Querung des Kirchhofsweg bis Schnittpunkt der jeweiligen Verlängerungen Feldweg und Ortsverbindungsweg Breese i.d.M./Gümse dar.
  •       Die östliche Begrenzung erfolgt durch die Verlängerung des Ortsverbindungsweges Breese i.d.M./Gümse geführt über den dortigen Feld-/Forstweg mit Querung der B 191 bei km 44,1 bis zum   Schnittpunkt   der Flucht des aus dem Neubaugebiet führenden Wirtschaftsweges.

 

Entlang der Strecken b) und c) beziehen sich die Verbote in der Breite auf folgenden Umfang:

Innerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen; dies sind insbesondere die Fahrbahnen, Parkplätze, Radwege, Gehwege und befestigte Seitenstreifen und Gräben sowie sämtliche öffentliche und private Flächen der vorgenannten Straßen und Wege in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab dem Fahrbahnrand der oben bezeichneten Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen sowie längs an den genannten Straßen angrenzende öffentliche und private Flächen in einer Entfernung bis zu 50 m gemessen vom äußeren Rand der befestigten für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn.

 

Strecke b)

B 191 ab einschließlich der Kreuzung mit der Gartower Straße bzw. Landesstraße 256 - L 256 – bei km 52,450 bis einschließlich der Kreuzung mit der Ortsverbindungsstraße D 8 (Verbindung zwischen Breese in der Marsch - B 191/ Verbindung zwischen B 191 - L 256/ Kirchhofsweg) bei km 43,850 Ortsverbindungsstraße D 27 von der B 191 (Kreuzung bei km 43,850) bis zur Einmündung in die          L 256 bei km 2,1. L 256 zwischen der Abzweigung bei km 42,450 der B 191 und der Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 bei km 2,1 Gemeindestraße zwischen der Umladestation des Bahnhofs Dannenberg Ost und der Ortsverbindungsstraße D 8. Ortsverbindungsstraße D 8 von der Einmündung der vorgenannten Gemeindestraße bis zur B 191 einschließlich der Kreuzung mit der B 191 bei km 43,860. L 256 ab einschließlich Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 zwischen Nebenstedt und Splietau bei km 2,1 bis zur Einmündung K 2 bei km 7,650 in Gorleben K 2 zwischen der Abzweigung bei km 7,650 der L 256 in Gorleben und der Zufahrt zum Zwischenlager einschließlich des Zufahrtsbereiches selbst bei km 15,850.

Das Gelände um den Eingangsbereich des Grundstücks der Brennelemente Gorleben GmbH in der Gemarkung Gorleben, Flur 6, Flurstück 6/3, und zwar in einer Entfernung bis zu 500 m, gemessen von der jeweils äußeren Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich.

 

Strecke c)

B 191 von der Kreuzung mit der Verbindungsstraße zur L 256 bei km 43,850 in Richtung Dömitz bis zur Abzweigung in die Kreisstraße 15 (K 15) nach Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 15 von der vorgenannten Einmündung bis zur Einmündung in die K 29 in Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches bis Langendorf, Abzweig der K 27, einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 27 von der Einmündung der K 15 in Langendorf bis zur Einmündung auf die L 256 in Grippel einschließlich des Kreuzungsbereiches, dann wie Strecke b). Die Verbindungsstraße (K 29) von der Einmündung in die K 15 in Quickborn Richtung Gusborn bis zur Kreuzung mit der L 256. Die Verbindungsstraße zwischen Kacherien und Groß Gusborn (G 5) einschließlich der Kreuzungen in diesen Orten.

Soweit sich die oben bezeichneten Flächen gegenseitig überschneiden, gilt die jeweils breitere Zone.

 

Anhang 2:

 

 

Im Auftrage

 

Susanne Dannemann