Amtliche Bekanntmachung
der Polizeidirektion
Lüneburg
Allgemeinverfügung über
eine räumliche und
zeitliche Beschränkung des
Versammlungsrechts
innerhalb eines Korridors
für den
Castor-Transport
Innerhalb des nachfolgend
dargestellten
Transportkorridors wird
das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit
eingeschränkt:
I.
Unangemeldete öffentliche
Versammlungen unter freiem
Himmel und Aufzüge (so
genannte
Spontanversammlungen)
werden für den Zeitraum
vom 08.11.2008, 00.00 Uhr,
bis zum 18.11.2008, 24.00
Uhr, in dem unter IV
dargestellten Korridor
untersagt.
II.
Alle öffentlichen
Versammlungen unter freiem
Himmel und Aufzüge werden
für den Zeitraum vom
09.11.2008, 00.00 Uhr, bis
zum 18.11.2008, 24.00 Uhr,
in dem unter IV
dargestellten Korridor
untersagt.
III.
Die Verbote zu I und II
treten spätestens außer
Kraft, sobald der
Castor-Transport
vollständig in das
umzäunte Gelände des
Zwischenlagers eingefahren
ist. Im Übrigen wird die
Ordnungsbehörde
unverzüglich räumlich
bestimmte
Streckenabschnitte
freigeben, wenn diese
nicht mehr für den
Transport benötigt
werden.
IV.
Die Untersagungen
beschränken sich auf
folgende räumliche
Bereiche:
a)
Die Eisenbahnstrecke
Lüneburg - Dannenberg
einschließlich eines
Bereiches von 50 m
beiderseits aller
Gleisanlagen im
Stadtgebiet von Lüneburg,
die drei von der
Dahlenburger und Bleckeder
Landstraße abzweigenden
Zufahrten zum Bahnhof,
einschließlich des Platzes
zwischen Ost- und
Westbahnhof
(Bahnhofstraße),
einschließlich des
Bahnhofs-bereiches; 50 m
beiderseits der
Bahnstrecke von Lüneburg
nach Dannenberg
einschließlich aller
höhengleichen
Bahnübergänge und der
gesamten Brückenbauwerke
der Strecke sowie einer in
den Anhängen 1 und 2 näher
bezeichneten Fläche um den
Zaun der Umladestation
Dannenberg.
b)
Die Transportstrecke
Dannenberg - Gusborn -
Gorleben, einschließlich
eines Bereiches 50 m
beiderseits der
Transportstrecke,
einschließlich 500 m im
Radius um den Eingang des
Zwischenlagers.
c)
Die Transportstrecke
Dannenberg - Quickborn -
Langendorf - Gorleben,
einschließlich der
Verbindungsstraßen von
Quickborn und Kacherien
nach Gusborn und eines
Bereiches von 50 m
beiderseits der
Transportstrecke,
einschließlich 500 m im
Radius um den Eingang des
Zwischenlagers.
Die Streckenabschnitte
sind im Anhang 1 dieser
Verfügung detailliert
dargestellt. Die Anhänge
sind Bestandteil dieser
Verfügung
V.
Die sofortige Vollziehung
der Ziffern I und II
dieser Verfügung wird
angeordnet.
VI.
Diese Verfügung gilt ab
dem der öffentlichen
Bekanntmachung folgenden
Tag als bekannt
gegeben.
Begründung:
1. Voraussetzungen für die
Beschränkung des
Versammlungsrechts
Die Bundesrepublik
Deutschland ist aufgrund
internationaler Verträge
völkerrechtlichverpflichtet,
atomaren Abfall, der in
der
Wiederaufarbeitungsanlage
La Hague aufbereitet
worden ist, wieder in das
Bundesgebiet
zurückzunehmen. Der
Bundesumweltminister
hat
im Einvernehmen mit dem
Bundesamt für
Strahlenschutz in
Salzgitter das
Zwischenlager Gorleben als
Transportziel festgelegt.
Das Transportbehälterlager
Gorleben ist das bislang
einzige in Deutschland
zugelassene Zwischenlager
für radioaktive Abfälle
aus der
Wiederaufarbeitung.
Die Nuclear Cargo +
Service GmbH Hanau ist
aufgrund einer
vollziehbaren Genehmigung
des Bundesamtes für
Strahlenschutz (in
Salzgitter) vom 30.04.2008
gem. § 4 des Atomgesetzes
berechtigt, bis
einschließlich 31.12.2008
radioaktive Abfälle nach
Gorleben zu
transportieren. Jede nach
rechtsstaatlichen
Grundsätzen erteilte
Genehmigung ist
verfassungsrechtlich aus
den Art. 19, 20 des
Grundgesetzes geschützt.
Das Land Niedersachsen ist
aufgrund des
Niedersächsischen Gesetzes
über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung
(Nds. SOG) i.d.F. der
Bekanntmachung vom
19.01.2005 (Nds. GVBl. S.
9), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25.11.2007
(Nds.GvBl. S. 654) und
Art. 2 des Gesetzes vom
14.12.2007, (Nds.GvBl. S.
720), verpflichtet, die
erforderlichen Maßnahmen
durch die zuständigen
Behörden zu ergreifen,
damit es nicht zu
unrechtmäßigen Eingriffen
in bestehende
Rechtspositionen
kommt.
Diese Verfügung beruht auf
§ 15 des Gesetzes über
Versammlungen und Aufzüge
(VersG)
i. d. F. der
Bekanntmachung vom
15.11.1978 (BGBl.
I
S. 1789),
zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom
24.03.2005 (BGBl. I S.
969), i. V.
m.
den §§ 35
und 41 Abs. 4 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG) des Bundes i. d.
F. der Bekanntmachung vom
23.01.2003 (BGBl. I S.
102), zuletzt geändert
durch Gesetz vom
05.05.2004 (BGBl. I S.
718) und § 1 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes
für das Land Niedersachsen
(NVwVfG) vom 03.12.1976
(Nds. GVBl. S. 311),
zuletzt geändert durch
Gesetz vom 16.12.2004
(Nds. GVBl. S.
634).
Gemäß § 15 Abs. 1 des
Versammlungsgesetzes kann
die zuständige Behörde die
Versammlung untersagen,
wenn nach den zur Zeit des
Erlasses der Verfügung
erkennbaren Umständen die
öffentliche Sicherheit
oder Ordnung bei
Durchführung der
Versammlung oder des
Aufzuges unmittelbar
gefährdet ist. Die
Vorschrift umfasst auch
die Möglichkeit,
Demonstrationen innerhalb
räumlich beschränkter
Bereiche zu untersagen
(Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts
vom 14.05.1985; BVerfGE
69, S. 315 ff, S. 362 –
"Brokdorf").
§ 15 Abs. 1 des
Versammlungsgesetzes ist
eine gesetzlich
vorgesehene Einschränkung
des Grundrechts auf
Versammlungsfreiheit gem.
Art. 8 Abs. 2 des
Grundgesetzes. Bei
Einschränkungen der
Versammlungsfreiheit ist
nach der Rechtsprechung
des
Bundesverfassungsgerichts
die grundlegende Bedeutung
der Grundrechte im
demokratischen Gemeinwesen
zu beachten. Dabei hat die
Versammlungsfreiheit nur
dann und ausnahmsweise
zurückzutreten, wenn eine
Güterabwägung ergibt, dass
dies zum Schutze
gleichwertiger Rechtsgüter
notwendig ist (BVerfGE 69,
S. 315 ff, 349 f).
Das
Bundesverfassungsgericht
hat die Einschränkung bzw.
Auflösung ganzer
Versammlungen unter zwei
Voraussetzungen
zugelassen
a)
zum Schutz anderer mit dem
Versammlungsrecht
gleichwertiger Rechtsgüter
bei einer unmittelbar aus
erkennbaren Umständen her
leitbaren Gefährdung
dieser Rechtsgüter
oder
b)
wenn zu befürchten steht,
dass die Versammlung oder
der Aufzug im Ganzen einen
unfriedlichen Verlauf
nimmt oder dass der
Veranstalter oder sein
Anhang einen solchen
Verlauf anstrebt oder
zumindest billigt
(kollektive
Unfriedlichkeit der
gesamten
Versammlung).
Auch wenn eine oder beide
Voraussetzungen erfüllt
sind, darf das
Versammlungsrecht nur
unter strikter Wahrung des
verfassungsrechtlichen
Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit
beschränkt werden. Die
Behörden haben
grundsätzlich die Pflicht,
Versammlungen zu schützen.
Nur in nicht auflösbaren
Konfliktfällen und bei
polizeilichen
Notstandssituationen ist
die Behörde rechtlich
gehalten, die friedliche
Versammlung zu untersagen,
um Schaden von
gleichwertigen
Rechtsgütern
abzuwenden.
Zum Schutz von
Rechtsgütern, die dem
Demonstrationsrecht
gleichwertig sind, ist es
hier erforderlich,
Versammlungen innerhalb
des oben beschriebenen
Transportkorridors für
einen begrenzten Zeitraum
zu untersagen. Es besteht
gegenwärtig eine auf
Tatsachen und Erkenntnisse
gestützte
Gefahrenprognose, dass
hochwertige Rechtsgüter
sowohl Dritter als auch
der Allgemeinheit bei,
während und im Umfeld der
beabsichtigten
Demonstrationen gefährdet
werden. Dem
Genehmigungsinhaber soll
die Ausübung seines
Transportrechtes vereitelt
werden, wobei mindestens
Sachschäden einkalkuliert
werden. Außerdem soll in
den Bahn- und
Straßenverkehr
eingegriffen
werden.
Während der von den
Initiativen "Bäuerliche
Notgemeinschaft",
"X-tausendmal quer",
Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow
Dannenberg (BIU) und
"Widersetzen"
organisierten oder
unterstützten
Demonstrationen kam es
anlässlich der bisherigen
Transporte zu
rechtswidrigen Blockaden
und teilweise zu
Gewalttätigkeiten. Dies
ist auch bei diesem
Transport mit großer
Wahrscheinlichkeit zu
erwarten.
2.
Gefahrenprognose
Bisherige
Erfahrungen
Die Gefahrenprognose
stützt sich zunächst auf
die Erfahrungen der
letzten zehn
Castor-Transporte.
Während der Transporte der
Jahre 1995 bis 1997 und
2001 bis 2006 gab es im
Zusammenhang mit den
bestätigten oder spontanen
Versammlungen zahlreiche
rechtswidrige
Blockadeaktionen, zum Teil
mit bis zu 1.500
Teilnehmern. Dabei kam es
teilweise auch zu
gewalttätigen Übergriffen
(Straftaten von
erheblicher Schwere,
insbesondere gemäß §§ 240,
223, 224, 315, 315 b, 316
b StGB). Die Straftaten
wurden mindestens
gelegentlich, z.T. auch
direkt aus dem Schutz der
Demonstrationen heraus
begangen.
November 2002:
1. Am
07.11.2002 wurde gegen 18.00 Uhr durch Polizeikräfte fest gestellt, dass
unbekannte Täter vermutlich im Schutze mehrerer Straßenblockaden die
Kreisstraße K 15 im Bereich zwischen den Ortschaften Quickborn und Langendorf
in Höhe km 49,1 in einer Länge von 1,20 m und einer Tiefe von ca. 1,00 m
unterhöhlt hatten. Auf den Kreisstraßen K 29 und K 15 zwischen den Ortschaften
Quickborn und Langendorf sowie im Kreuzungsbereich in Richtung Kacherien
befanden sich mehrere Straßenblockaden durch frisch gefällte Straßenbäume und
Heuballen, die teilweise in Brand gesetzt wurden. Als Blockademittel wurden
auch mehrere Trecker und Pkw eingesetzt. An der Blockade in Quickborn nahmen im
Laufe des Abends zeitweilig bis zu 150 Personen teil.
2. In der Ortslage Hitzacker bewegten
sich am 13.11.2002 ca. 800 Personen in 10 bis 12 Gruppen in Richtung
Bahngleise. Polizeiliche Absperrungen wurden über Privatgrund-stücke umgangen.
Im Bereich der Ortslage Hitzacker wurden 38 Polizeifahrzeuge beschädigt. Allein
im Bereich des Ahornweges wurden 30 Polizeifahrzeugen die Reifen zerstochen
bzw. die Scheiben eingeworfen. Auf der Straße und den Schienen kam es zu zahlreichen
Blockaden.
3. Am 14.11.2002 kam es in der Ortslage
von Laase wie bereits anlässlich der voran gegangenen Transporte zu einer
großen Straßenblockade der Initiative "X-tausendmal quer" mit über
1.200 Teilnehmern. Die Straße musste von Polizeikräften geräumt werden.

November
2003:
4. Am Vormittag des 11.11.2003 fand auf
der Schienenstrecke im Bereich der Ortschaft Rohstorf bei Bahnkilometer 215,4
eine Blockadeaktion statt. Ca. 150 Personen beteiligten sich an der Sitz- und
Stehblockade auf den Gleisen.
5.
Bis zu 1.000 Personen versammelten
sich am 11.11.2003 ab 18.30 Uhr im Bereich Grippel/Laase auf der L 256, um die
Transportstrecke zu blockieren.
6. In der Nacht zum 12.11.2003 wurde der
Castor-Transport von der Umladestation in Dannenberg über die Ortschaften
Quickborn und Langendorf nach Gorleben geführt. Ungefähr 40 Demonstranten
hatten sich auf dem Kirchengrundstück in der Ortsmitte von Quickborn versammelt
und waren von dort aus gegen den Castor-Transport vorgegangen. Es kam zu
massiven Störungen durch brennende Hölzer und Feuerwerksraketen des
Transportes. Hierbei wurden drei Polizisten verletzt. Am Ortsausgang von
Quickborn in der Straße "Am Kosakenberg" versuchten mehrere Störer
den Transport zum Halten zu bringen. Dabei wurde eine Polizeibeamtin auf die
Fahrbahn gestoßen, während der Transport lief.

November 2004:
7. Aus einem Laternenumzug in Metzingen am 06.11.2004
mit ca. 150 Teilnehmern und 10 Traktoren entwickelten sich mehrfach
kurzfristige Blockaden der B 216 sowie der Kreuzung B 216/L 255/K 8. Es wurden
Feuerwerkskörper geworfen und Feuer auf der Strasse entfacht.
8.
Aufgrund des Unfalles auf der Castor-Transportstrecke in Frankreich, bei
dem ein Demonstrant bei dem Versuch,
sich an die Schienen anzuketten, vom Zug überrollt wurde, fand am 07.11.2004 von
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr in Hitzacker ein Trauergottesdienst mit 700 Teilnehmern statt.
Im Anschluss an den ruhig verlaufenden Gottesdienst suchten ca. 100 Personen in
der Innenstadt die Konfrontation mit der Polizei. Die Polizeikräfte wurden mit
Signalmunition und Wurfgeschossen (Flaschen, Steine, Ölbeutel) beschossen und
als "Mörder" beschimpft.
9. In
Langendorf begann am 07.11.2004 ab etwa 14.00 Uhr eine Blockade der Hauptstraße
mit ca. 35 Traktoren und zeitweise 300 Personen. Ein Passieren der Ortschaft
Langendorf in Richtung Quickborn oder Grippel war ab diesem Zeitpunkt nicht
mehr möglich. Der Versuch, die
Traktoren mit Erdstangen zu verbinden, wurde durch die Einsatzkräfte
unterbunden. Es kam zu Flaschen- und Strohwürfen auf die Einsatzkräfte.
10. Unter dem Motto "Rallye
Monte Göhrde" fanden Aktionen unterschiedlicher Personengruppen im Raum
Metzingen, Leitstade, Grünhagen und Govelin statt, in denen Blockaden durch
gefällte Bäume errichtet wurden und Personen versuchten, sich auf der Schienentransportstrecke
in das Gleisbett zu begeben. Als Beispiel sei hier lediglich erwähnt, dass am
07.11.2004 ca. 100 Demonstranten im Wald hinter Govelin mit Hilfe von Baumstämmen
Barrikaden auf den Straßenzuwegungen zu den Schienen errichteten, um den Einsatzkräften
das Durchkommen zu erschweren.
11. Unter dem Motto: "Wir
nehmen die Fäden in die Hand" fand am 08.11.2004 die sog. Aktion "Spinnennetz"
im Bereich der Schienentransportstrecke bei Harlingen in Höhe Bkm 186,9 statt.
Mit Hilfe von Wollknäueln wurden Einsatzfahrzeuge "eingesponnen" und
ein "Widerstandsnetz" über die Gleise gesponnen. Ca. 100 Personen
besetzten die Schienen. Unter den überwiegend friedlichen Demonstranten befand
sich eine Gruppe von ca. 30 Störern, die massiv gegen die Einsatzkräfte vorging
und in deren Richtung Feuerwerkskörper warf. Nachdem
die Einsatzkräfte die Demonstranten im Bereich Harlingen von den Schienen
weggedrängt hatten, zog sich die Menschenmenge in ein angrenzendes Waldstück
zurück. Um 14.47 Uhr wurde bei Bkm 187,0
aus der Menge ein Molotow-Cocktail auf die Einsatzkräfte geworfen.
12. Die überwiegend friedliche und
"bunte" Aktion "Spinnennetz" wurde zudem von militanten
Castor-Gegnern genutzt, um sog. "VolXkrallen" auf den Schienen zu
befestigen. Nachdem ca. 20 Demonstranten am 08.11.2004 durch Polizeikräfte von
den Gleisanlagen im Bereich des Bahnüberganges "Forsthaus Posade" bei
Bkm 188,3 abgedrängt worden waren, wurde ein noch nicht angebrachter
Schienenhemmschuh aufgefunden. Dabei handelt es sich um "Hemmschuhe",
die auf dem Schienenkopf angebracht werden. Diese wurden augenscheinlich im
Eigenbau aus Winkelstahl hergestellt. Um eine Störung des Castor-Zuges oder
schlimmstenfalls ein Entgleisen zu verhindern, müssen die Hemmschuhe durch den
Einsatz von Trennschleifern entfernt werden. Anderenfalls wären nach
sachverständiger Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Sachschäden an Fahrzeugen
und am Oberbau sehr wahrscheinlich. Eine Entgleisung des Zuges kann nicht
ausgeschlossen werden. Es handelt sich demnach bei der Befestigung von
Schienenhemmschuhen um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr.
13. Die oben beschriebenen
Schienenhemmschuhe wurden auf der Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg
mehrfach verwendet. Im Bereich Dahlenburg bei Bkm 209,5 wurden aus einer Gruppe
von 15 Personen heraus drei Hemmschuhe auf einen Schienenkopf angebracht.
In Höhe Eichdorf wurde ebenfalls am 08.11.2004 aus einer
Gruppe von ca. 50 Personen heraus ein Hemmschuh auf den Schienen befestigt. Bei
Eintreffen der Einsatzkräfte flüchteten die Personen in den Wald. Bei Bkm 198,3
wurden zwei weitere Hemmschuhe neben dem Bahndamm entdeckt und sichergestellt.
Zusätzlich wurde am Einsatzort bei der Kontrolle eines Pkw mit fünf
Fahrzeuginsassen ein weiterer Hemmschuh sichergestellt.
14. Im Bereich Bad Bevensen konnte
am 08.11.2004 gegen 11.30 Uhr durch Einsatzkräfte der Bundespolizei in Höhe
Klein Bünstorf bei Bkm 107,4 eine durch drei Personen versuchte Ankettaktion
verhindert werden. Ein ICE musste eine Notbremsung durchführen, kam aber erst hinter
diesem Ereignisort zum Stehen.
15. Am 09.11.2004 kam es in der
Ortslage von Quickborn, Hauptstraße 15 gegen 04.00 Uhr zu einer versuchten
Blockade der K 15 durch ca. 15 - 20 Personen. Bei diesem Versuch gelang es
einem Traktor unter massiver Bedrohung der Polizeibeamten die K 15 bis 10.00
Uhr zu blockieren. An diesem Traktor war an der Heckhydraulik ein massiver
Betonblock (Maße 1m x 1m x 0,70m) angebracht. In dem Betonblock waren Röhren
eingelassen. Vier Personen gelang es, sich durch entsprechende technische
Vorrichtungen an ihren Handgelenken in diesen Röhren zu fixieren. Eine weitere
Person hatte sich, ebenfalls mittels einer technischen Vorrichtung, an einem zu
diesem Zweck manipulierten Hinterrad fixiert.

November 2005:
16. Am 19.11.2005 kam
es auf der B 216 im Kreuzungsbereich Schmessau/Bredenbock bei einem
angekündigten Laternenumzug zu einer Blockade durch zwei Traktoren und ca. 150
Personen. Eine Hundertschaft der Polizei wurde von diesen Personen eingekreist.
Unmittelbar vor dem Einsatzfahrzeug an der Spitze der Hundertschaft wurde ein
Feuer auf der Straße angezündet. Des weiteren wurde auf der linksseitigen Wiese
ein Rauchkörper entzündet und Signalkörper abgeschossen.
17. Die bäuerliche Notgemeinschaft
hatte für Sonntag, den 20.11.2005 in Klein Gusborn in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 16.00 Uhr eine Versammlung mit Aufzug als sog. "Treckerdemonstration"
angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die PD Lüneburg bestätigt. Es wurden
209 Traktoren auf dem sog. Kreuzfeld abgestellt, zusätzlich nahmen ca. 1.250
Personen an der Versammlung teil. Nach Beendigung der Versammlung kam es zu
einer Blockade der L 256 im Bereich Klein-Gusborn durch ca. 160 Traktoren, die quer
auf der Straße abgestellt wurden. Es kamen ca. 600 Personen der Blockade hinzu.
Eine gütliche Auflösung der Blockade scheiterte. Bei der Räumung der Straße wurden
74 Traktoren sichergestellt. Die Blockade dauerte ca. 10 Stunden, wobei kein
normaler Verkehr mehr möglich war und Umleitungen erforderlich waren. Nach
Beendigung der Blockade wurde ein Loch in der Größe 1x1 m und 0,8 m tief an der
L 256, Höhe Eichenweg entdeckt, welches zuvor durch die Trecker verdeckt wurde.
18. In Grippel kam es am 21./22.11.2005
zu mehreren Blockaden. Elf Personen konnten sich an einen Trecker bzw. an dem
dort befindlichen Betonblock festketten. An einem weiteren Trecker gelang es 4
Personen sich anzuketten. Auf Höhe der Dannenberger Straße 10 kam es zu einer
weiteren Blockade durch einen abgestellten Leichenwagen. Auf dessen Ladefläche
befand sich ein Betonblock, an dem sich mehrere Personen angekettet hatten. Die
Räumung der Blockaden dauerte insgesamt mehr als 10 Stunden.
19. In Langendorf wurde am
21.11.2005 gegen 19.00 Uhr ein Trecker abgestellt. An diesem Fahrzeug waren
zwei große Betonblöcke befestigt, an denen sich 6 Personen anketten konnten.
Die Blockade dauerte bis gegen 02.00 Uhr an und wurde erst durch die
freiwillige Aufgabe der Angeketteten möglich.
20. In Quickborn wurde am 21.11.2005
durch einen Trecker ein Betonquader auf der Hauptstraße (K 15) abgestellt. Drei
hinzukommenden Personen gelang es, sich an diesen Betonquader anzuketten.
21. Am 21.11.2005 wurde ein
stillgelegter Leichenwagen auf der L 256 bei Langendorf abgestellt. In dem
Fahrzeug befand sich ein Betonklotz, an dem sich 3 Personen anketten konnten.
22. Im Gleisbereich in Höhe der
Ortschaft von Harlingen fanden am 21.11.2005 Gleisbesetzungen von größeren
Personengruppen an mehreren Stellen statt. Die Personengruppen kamen aus
nördlicher und südlicher Richtung auf die Gleise. Stellenweise befanden sich
ca. 200 Menschen auf den Gleisen. Bei der Räumung der Gleisblockaden kam es zu
vereinzelten Steinwürfen auf die Polizeikräfte. In der Nähe der Gleisblockaden
wurden drei Schienenhemmschuhe entdeckt.
23. Am 21.11.2005 entzündeten
unbekannte Täter in Harlingen auf der Wiese vor der Bahnunterführung 120
Strohrundballen.
24. An der Eisenbahnstrecke Uelzen-Lüneburg
kam es bei Bad Bevensen Höhe Klein Bünstorf (Bkm 107,1) zu einem
unbeabsichtigten Stopp des Castortransportzuges. Aus einer Gruppe heraus
sprangen zwei Personen auf die Gleise in ca. 30 - 40 Metern Entfernung vor dem
heranfahrenden Zug. Die eingeleitete Schnellbremsung führte zum Stopp des
Zuges.
25. Mehrere Personen versuchten am
21.11.2005 bei Bkm 197,0 bei Göhrde/Hitzacker den Schotter des Gleisbettes
wegzuräumen. Sie versuchten sich mit mitgeführten Fesselungsgegenständen
(Ketten, Schlösser, Rohre) am Bahnkörper zu fixieren.
 November 2006:
26. Am 09.11.2006 kam es auf der K
15 zwischen Langendorf und Quickborn zu einer Kontrolle eines
Pritschenfahrzeuges mit Betonklotz. Bei der Überprüfung des Fahrers und
Beifahrers leisteten diese Widerstand. Dabei wurden die überprüften Personen
durch 50 – 60 Personen unterstützt, die zuvor an einem Laternenumzug
teilgenommen hatten. Im Rahmen der Widerstandshandlungen wurde ein Beamter schwer
verletzt.
27. Am 10.11.2006 fand die sog.
Schülerdemonstration in Lüchow statt. Der Aufzug war unter anderem mit der
Auflage bestätigt worden, dass der Aufzug auf der B 248 zügig wenden und nicht
vor der Polizeiunterkunft halten sollte. Tatsächlich haben sich ca. 200
Teilnehmer vor dem Tor der Polizeiunterkunft versammelt. Es kam zu Eierwürfen
auf Gebäude und Gelände der Ortsunterkunft. Vereinzelt wurden auch Flaschen und
Feuerwerkskörper geworfen.
Obwohl
im Herbst 2007 kein Castor – Transport statt fand, kam es am 08.11.2007 zu
einer Schülerdemonstration in Lüchow. Erneut wich der Aufzug von der
bestätigten Route ab und die Situation eskalierte vor der Polizeiunterkunft an
der B 248. Es wurden mit Eiern, Kartoffeln, Flaschen und teilweise mit
Feuerwerkskörpern geworfen. Ein Großteil der Aufzugsteilnehmer stürmte auf das
Eingangstor zu und rüttelte derart massiv daran, dass der Haltebolzen des
Schlosses zerbrach und das Tor aufsprang. Auch an dem zweiten Tor kam es zu
Beschädigungen. Die Beschädigungen führten zu einem Gesamtschaden von 6.800
Euro.
28. In der Nacht vom 10.11.2006 auf
den 11.11.2006 kam es auf der B 191 in Höhe Pudripp zu einer Straßenblockade
durch 30 bis 40 Traktoren, die unmittelbar auf der Straße abgestellt wurden. Die
Treckerblockade wurde von ca. 100 weiteren Personen unterstützt. Durch die
Blockade hatten sich bis zu 60 LKW angestaut. Die Straße konnte erst nach
erfolgter Räumung, also 8 Stunden später, frei gegeben werden.
29. Bei der angemeldeten und
bestätigten Auftaktdemonstration am 11.11.2006 in Gorleben vor dem
Zwischenlager löste sich eine Gruppe von ca. 50 Personen , die auf einer 100m langen
Strecke die dort aufgestellten Absperrgitter umwarfen und teilweise wegwarfen. Vor
dem Zwischenlager entzündeten einige Demonstranten mehrere Feuer auf der
Straße. Die Werksfeuerwehr konnte diese Feuer nicht löschen, da zuvor deren
Löschschläuche zerschnitten wurden. Einschreitende Einsatzkräfte wurden mit
brennenden Strohballen und Feuerwerkskörpern beworfen. Erst die Feuerwehr
Gorleben konnte die Feuer unter dem Schutz der Einsatzkräfte löschen.
30. Am 11.11.2006 blockierten aus einem
Laternenumzug heraus ca. 300 Teilnehmer und 3 begleitende Traktoren die B 216
fünf Stunden in der Ortschaft Metzingen. Im Verlauf der Blockade wurden
brennende Barrikaden aus Strohballen und Baumstämme an den Ortsausgängen
errichtet. Die Fahrbahn wurde dadurch auf einer Länge von 8 Metern beschädigt.
Auch aus dieser Veranstaltung heraus wurden die eingesetzten Einsatzkräfte mit
Signalmunition beschossen.
31. Am Sonntag, den 12.11.2006 verfestigen
sich im Laufe des Tages und der folgenden Nacht mehrfach Blockaden im Bereich
der Verladestation und der B 191.
An
diesem Tag fand auch die sog. Stuhlprobe am Verladekran statt. Diese Veranstaltung
verlief friedlich. Kurz vor dem Ende dieser Versammlung bewegten sich ca. 400
Menschen aus Nebenstedt kommend auf die Umladestation zu und blockierten den
Kreuzungsbereich südlich der Umladestation auf der B191. Am Nachmittag
blockierten ca. 400 Personen die B 191 auf der Nordroute. Diese Blockaden dauerten
bis spät in die Nacht. Gegen 3.00 Uhr wurde die Blockade auf der Nordroute geräumt.
32. Auf der L 256 (Südroute) in Höhe
Klein Gusborn ketteten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 fünf Personen an
eine 150 cm hohe Betonpyramide, die ihrerseits fest mit der Fahrbahn verbunden war.
250 weitere Personen versammelten sich um die Angeketteten herum. Nach etwa 4
Stunden war die Straße wieder befahrbar.
33. Auch auf der Nordroute konnten
sich in den Abendstunden des 12.11.2006 in Langendorf fünf Personen an einen
Betonklotz anketten. Hier versammelten sich weitere 40 Personen um den
Betonklotz. Die Straße konnte nach vier Stunden geräumt werden.
34. Zu einer weiteren Ankettaktion
kam es ebenfalls am 12.11.2006 auf der Südroute bei Splietau. Dort gelang es 4
Personen sich an eine Betonpyramide anzuketten. Auch diese Aktion wurde von ca.
40 Personen unterstützt.
35. In unmittelbarer Nähe der
Umladestation auf der B 191 hatten es am Abend des 12.11.2006 sechs Personen
geschafft, sich an ein unterhalb der Fahrbahn verlaufendes Abwasserrohr
anzuketten.
Derzeitige
Erkenntnisse:
Zurzeit ist noch nicht
klar abzusehen, wie viele
Menschen sich an den
Protesten gegen den
erwarteten
Castor-Transport in das
Zwischenlager Gorleben
beteiligen werden.
Insgesamt ist aber mit
einer deutlich größeren
Beteiligung an den
Protesten unter dem
Eindruck der aktuellen
Vorfälle in Asse II und
der Diskussion um eine
Laufzeitverlängerung für
Kernkraftwerke zu
rechnen.
Im Bereich
Lüchow-Dannenberg sind
verschiedene
Interessengruppen bemüht,
die Protestbereitschaft
aufrecht zu erhalten und
zu verstärken, indem man
in der regionalen Zeitung
regelmäßig Hinweise auf
Veranstaltungen zum Thema
"Protest gegen
Atommülltransporte" gibt.
Die großen
Protestbewegungen, wie zum
Beispiel die BIU
Lüchow-Dannenberg und die
Initiative "X-tausendmal
quer", haben mit
Herannahen des neuen
Transport-Termins ihre
Bemühungen verstärkt,
Demonstranten zu
mobilisieren.
Die Mobilisierung erfolgt
nicht nur im Wendland,
sondern auch
überregional.
Die Bürgerinitiativen
haben in den vergangenen
Jahrzehnten immer dann
erheblichen Zulauf
verzeichnen können, wenn
konkrete Großereignisse
anstanden. Nach den
Rückmeldungen, die die BIU
Lüchow-Dannenberg erhält,
wird die Masse der
Menschen erst wieder mit
dem Gorleben-Transport
aktiv. Jeder
Castorbehälter, der in das
Zwischenlager in Gorleben
gelangt, zementiert nach
Auffassung der
Bürgerinitiativen den
Standort Gorleben als
nukleares
Entsorgungszentrum.
Es ist davon auszugehen,
dass die Protestszene auch
dieses Jahr wieder
versuchen wird, den Castor
– Transport erheblich zu
verzögern oder gar zu
verhindern. Es finden sich
verschiedene Aufrufe zu
größeren Blockaden auf der
Straße und auf den
Schienen, Luftblockaden
und diversen anderen
Aktionen. Zudem werden
viele Aktionen miteinander
verbunden, um so
größtmögliche Erfolge zu
erzielen.
Unter www.castor.de
(Button „Termine“/ “Nur
Castor Termine“) werden
für den Zeitraum bis zum
09.11.2008 diverse
Aktionen angekündigt,
unter anderem auch die
Auftaktdemo sowie, große
Blockaden an Schiene und
Straße.
Für Samstag, den
08.11.2008 plant die
Protestszene in der
Ortschaft Gorleben die
bundesweite Anti – Atom –
Demonstration als
Auftaktveranstaltung zum
Protest gegen den
diesjährigen
Castortransportes. Die
Veranstaltung wird von
zahlreichen Initiativen
wie die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow,
x-tausendmal quer, Grüne
Liga und attac durch
entsprechende verlinkte
Ankündigungen im Internet
beworben.
Dabei wird zugleich
aufgefordert, nach der
Demo im Wendland zu
bleiben und die Blockaden
zu unterstützen.
Auch auf der Internetseite
der wendländische Gruppe
"Widersetzen" findet sich
ein Hinweis auf die
Auftaktdemo in Gorleben am
08.11.2008.
Auch „Die Linke“,
(www.dielinke-bergedorf.de)
wirbt für die bundesweite
Demo am 08.November in
Gorleben.
Die Initiative
"X-tausendmal quer"
kündigt im Rundbrief 2/
Herbst 2008 von
„.ausgestrahlt“ unter der
Rubrik „Was ist geplant“
für den 9. und 10.
November 2008 eine größere
Blockade auf der
Transportstrecke im Dorf
Gorleben an. „Diese ist
natürlich nicht erlaubt,
aber trotzdem legitim. Wir
werden der Polizei nicht
freiwillig weichen, wollen
aber keine Eskalation.“
Als Anlaufpunkt für die
Aktionen von X-tausendmal
quer wird das Camp
Gedelitz genannt.
Bei
www.contranetz.de/atom/news/newsanzeige.php?newsid=9459
findet sich die
Aufforderung, der „Anti
–Atom Herbstkonferenz“,
dass alle Atomkraftgegner
zu einer Großdemonstration
nach Gorleben kommen und
zur anschließenden
Blockade des Castors im
Wendland bleiben sollen.
Dort findet sich die
Aussage: “das
Stilllegungssymposium der
Anti – Atom - Bewegung
findet ab dem 8.November
auf der
Castortransportstrecke
statt.“
Ebenfalls mehrere
prominente Politiker von
„Bündnis 90/ Die Grünen“
haben öffentlich
angekündigt, sowohl an der
Auftaktdemo als auch bei
den Sitzblockaden
teilzunehmen.
Bei www.widersetzen.de
kündigt die wendländische
Gruppe „Widersetzen“ unter
der Rubrik „ Und was macht
WiderSetzen?“ eine
Blockade auf den Schienen
bei Hitzacker an. Es
findet sich die
Ankündigung, „…Der
Straßentransport von
Dannenberg ins
Zwischenlager Gorleben
wäre dann am 10.November,
in den frühen
Morgenstunden. Dort in
Gorleben wird X-tausendmal
quer es sich bequem
machen. …WiderSetzen hat
in den vergangenen Jahren
immer wieder den Protest
auf die Straßenstrecke
getragen. ….Bei diesem
Atommülltransport wird es
für WiderSetzen anders
sein. Vermutlich am
09.November wird der
Castortransport Hitzacker
erreichen. Nach den
Erfahrungen der
vergangenen Jahre wird es
vermutlich Nachmittag
sein. Ganz sicher aber
wird WiderSetzen in
Hitzacker sein, denn….
wir werden
erwartet!“
Der Internetpräsenz der
Gruppierung „WiderSetzen“
ist ein Hinweis auf „Die
Verschwörung der Zwerge“
zu entnehmen: „Trotz der
Beteuerungen sogenannter
Sicherheitskräfte sind sie
alles andere als harmlos.
…Aber Vorsicht! Die Zwerge
sind auf manche von uns
stinkwütend. Sie lassen
sich ihre Welt nicht
länger vergiften. Jetzt
wehren sie sich. In der
Asse haben sie die
Wasserhähne aufgedreht! In
Gorleben stopfen sie das
Salz ins Bergwerk zurück!
Und in Hitzacker setzen
wir uns gemeinsam dem
Castor in den Weg….Ein
Bündnis zwischen Zwergen
und Menschen steht bevor.
Dies wollen wir mit einem
großen Schienenfest feiern
und besiegeln! Treffpunkt:
Camp Hitzacker- von dort
fröhlicher Umzug zu den
Schienen.“
Neben dem Aufruf wird auch
ein Flugblatt bzw. ein
Poster zum Herunterladen
angeboten, die einen Zwerg
mit geschulterter
Spitzhacke und
Schraubenschlüssel
zeigen.
Im Internet findet sich
unter
http://castor08.nadir.org/aufruf
unter der Überschrift „Der
Castor bleibt auf der
Strecke!“ der Aufruf zu
einer großen
Schienenblockade. Dort
heißt es : Mit einer
großen gemeinsamen Aktion
werden wir uns einen teil
der Castorgleise aneignen
– der Castor bleibt
diesmal auf der Strecke –
basta! ….Sicherlich gibt
es viele Stellen, den
Schraubenschlüssel ins
Getriebe des Kapitalismus
zu werfen; im Bereich der
Energiepolitik stellen die
Castortransporte ins
Wendland einen einmaligen
Angriffspunkt dar. Der
Schlüssel zum Atomausstieg
hat Größe 41, und wir
haben ihn in der Hand. Die
Idee: gemeinsam zum Zug
kommen. „Bildet Banden“
heißt es, „organisiert
Euch in Bezugsgruppen.“
….Den Mut und die Kraft
all dieser Bezugsgruppen
und Einzelpersonen wollen
wir in diesem Jahr zu
einer bewegten
Schienenblockade
bündeln.“
Als Orte der
Vorbereitungen zu den
Aktionen werden in dem
Text die Camps Hitzacker
und Metzingen
genannt.
Zur Formulierung „Der
Schlüssel zum Atomausstieg
hat Größe 41“ ist
anzumerken, dass die
Schraubenschlüsselgröße 41
zur Verschraubung von
Hakenschrauben auf freier
Strecke und in den Weichen
benötigt wird.
Bei den vorangegangen
Castortransporten gab es
diverse Aktionen auf und
an den Schienen der
Transportstrecke, wie zum
Beispiel „Spinnennetz“ und
„Rolleball“.
Das Widerstandsnest
Metzingen hat unter
www.castor.de/nix
12/bilder/widerTanz.pdf
nunmehr zu einer Aktion
„Wider
s
Tanz in der Göhrde“
eingeladen. In der
Einladung finden sich
Formulierungen wie „ Erste
Schritte und Ideen des
WidersTanz wollen wir
ausspinnen und
ausprobieren,
Schwellenängste überwinden
und das Tanzparkett
erkunden. Manche mögens
lieber klassisch, andere
sind eher handwerklich
begabt….Also bringt Euer
Lieblingsmaterial mit…:
Säge und Schrauben, ..
Schaufel und Harken
etc…..“
In einer weiteren
Beschreibung der Aktion
heißt es:
„Sie müssen erfahren – die
Strecke ist nicht
passierbar!...
Ob Tango oder
Gummitwist
Ob Hiphop oder
Treckerballet
Ob Reiter oder
Bikerballet
Ob Schraubendrehung und
Hammerswing
Ob Standard oder
MillieTanz….
Wir werden die Strecke
erkunden und kennen
lernen, den Boden, auf dem
wir unterschiedliche
Tanzformationen uns
aneignen und üben können.
Denn wir wollen gut
aufgestellt sein bei
unserem Abtanzball am
Castortransporttag
(voraussichtlich 09. Nov.
08).“
Die bisherigen Aktionen
fanden am 05.10.08 in
Pisselberg, 12.10.08 in
Hitzacker und am
19.10.2008 am Bahnübergang
in Grünhagen statt. Keine
der Veranstaltung war nach
dem Versammlungsgesetz
angezeigt. Es wurden
mehrfach
Ordnungswidrigkeiten nach
§ 64b EBO begangen.
In einer Veröffentlichung
bei
media.de.indymedia.org/media/2008/09/227664.pdf
wird seitens der
„liga-tom“ darauf
hingewiesen, dass im
Sommer 2008 bereits
mehrere Atomtransporte
durch Luftblockaden
behindert worden sind. Es
folgt die Aufforderung
weiter zu
blockieren.
In diesem Zusammenhang
stehen die Ausführungen
von „Eichhörnchen“ bei
indymedia, wo beschrieben
wird, wie es einer
Französischen Aktivistin
durch Kletteraktionen über
den Gleisen gelungen
ist,den Uranmülltransport
sieben Stunden bei Metelen
zu stoppen. Eine weitere
Abseilaktion führte auch
bei dem Transport von
Gronau nach Russland im
Juni 2008 zu einem
Zugstillstand bei
Steinfurt – Borghorst.
Die Ausführungen enden mit
der Ankündigung, „Wir
sehen uns beim nächsten
Atom – Transport?! Egal ob
in der Luft oder auf der
Schiene.“
In den Ergänzungen zu
diesem Artikel finden sich
Kommentare, dass solche
Aktionen begrüßt werden
und andere Menschen
dadurch inspiriert
werden.
Sowohl unter
www.castor.de/nix12/hitzacker
findet sich im Anti – Atom
Widerstandscamp in
Hitzacker das Angebot zum
Schnupperklettern (Aktions
– Baum- Klettern), als
auch unter
www.ligatomanlagen.de
findet sich bei der
Terminliste ein Angebot
zum „Schnupperklettern
gegen Castor.“ .
Zudem gibt es im Internet
unter
www.contranetz.de/atom/
Aufrufe zu dezentralen
Aktionen:
Dort wird zu den Aktionen
„Spazierender
Sicherheitsscheck“ und
Aktion „Brücken besetzen“
entlang der möglichen
Transportstrecken in ganz
Deutschland aufrufen. Als
Ziel der Aktionen wird
angegeben, den Castor –
Transport zu verzögern.
Nach den dortigen
Ankündigungen sollen bei
der Durchführung dieser
Aktionen die Gleisanlagen
nicht betreten
werden.
Insgesamt ist deshalb zu
erwarten, dass die
Proteste und
verschiedenste Aktionen
nicht nur von einer
kleinen Gruppe getragen
werden, sondern auch von
einer überörtlichen
Protestszene.
Die Gewaltbereitschaft und
Aggressivität hat bei den
Protesten während der
vergangenen
Castor-Transporte zwar
insgesamt quantitativ
abgenommen. Jedoch fühlen
sich gewaltbereite Störer
nach wie vor vom Spektrum
der Aktivitäten
angesprochen. Die hohe
Gewaltbereitschaft einiger
Castor-Gegner wird an
mehreren Ereignissen
anlässlich der
Castor-Transporte in den
letzten Jahren besonders
deutlich:
Am 07.09.2003 wurde in
Dahlenburg, Gemarkung
Tangsehl (Bahnkilometer
194,3), eine
Kunststoffwasserleitung
festgestellt, die vom
öffentlichen Wassernetz im
Bahndamm auf der
Eisenbahnstrecke Lüneburg
- Dannenberg endete.
Ermittlungen ergaben, dass
es sich bei der Leitung um
keinen offiziellen
Anschluss handelte. Bei
einem länger dauernden
Wasserfluss wäre innerhalb
kurzer Zeit eine
Unterspülung des Bahndamms
erfolgt, mit der Folge,
dass die Strecke für den
Bahnverkehr unbrauchbar
gewesen wäre.
Kurz vor Durchführung des
Castor-Straßentransportes
2003 wurde festgestellt,
dass unbekannte Täter die
Straße zwischen Quickborn
und Langendorf bei
Straßenkilometer 49,95
unterspült hatten. Die
Täter hatten eine so
genannte "Wasserlanze"
angelegt, die bis unter
die Fahrbahndecke
reichte.
Auch anlässlich des
Castor-Transportes 2004
Jahr wurde versucht, durch
eine Unterspülung der K 15
zwischen Kacherien und
Quickborn die
Transportstrecke
unbrauchbar zu machen. Am
08.11.2004 wurde im
Seitenraum der K 15 eine
im Erdboden eingebrachte
Spüllanze mit Rohrsystem
gefunden, dass mit der
zentralen Wasserversorgung
verbunden war. Nach der
Stellungnahme eines
Mitarbeiters des THW wäre
nach einem Wasseraustritt
die Straße nach ca. 30
Minuten vollständig
unterspült worden.
Auf der Schienenstrecke
bei Harlingen und
Nahrendorf wurden 2004
sog. "VolXkrallen"
befestigt, die den
Castor-Zug blockieren und
im schlimmsten Fall einen
Unfall herbeiführen
sollten (siehe oben unter
Nr. 12,13 und Nr. 24).
Dabei nutzten die Täter
zumindest teilweise den
Schutz einer Versammlung
aus. Mit solchen
Eingriffen in den
Schienenverkehr ist auch
beim kommenden
Castor-Transport zu
rechnen.
Vor allem die
Blockadeaktionen, an denen
Traktoren beteiligt waren,
zeigen deutlich, dass die
handelnden Personen
bewusst Gefahren für Leib
und Leben einkalkulieren,
um sich den
Polizeifahrzeugen entgegen
zu stellen bzw. um
Blockaden nicht nur auf
der Transportstrecke zu
errichten (siehe oben
unter Nr. 17).
Den vorläufigen Höhepunkt
bei der Ausübung
krimineller Energie zur
Verhinderung oder
zumindest Erschwerung des
Castor-Transportes stellt
der Brandanschlag auf
Polizei-Unterkünfte in
Woltersdorf am 28.09.2005
dar. Die Spurenlage lässt
den Schluss zu, dass die
widerrechtlich auf das
Gelände eingedrungenen
Täter mittels
Brandbeschleuniger alle
Gebäude in Brand setzten,
die sich in Landeseigentum
befinden und die der
Unterbringung von
Polizeikräften dienen
sollten
.
Am 11.9.2006 wurde mitten
in der Fahrbahn der L 256
zwischen Grippel und
Gorleben ein ca. 60 cm
tiefes Loch mit einem
Durchmesser von ca. 15 cm
gefunden. In dem Loch
befand sich senkrecht ein
Metallrohr mit
angeschweißtem Widerhaken.
In dem Rohr ist eine
Querstrebe, die sich als
Ankettvorrichtung für eine
Einzelperson
eignet.
In der Zeit vom 01.10.2006
bis 03.10.2006 kippte im
Staatsforst Jagen bei
Leitstade ein 23m hoher
Funkmast durch Lösen der
Befestigungsschrauben um.
Dabei wurde ein Waldweg
versperrt. Auf diesem
Funkmasten waren
ausschließlich Sende- und
Funkantennenanlagen der
Polizei befestigt. Der
entstanden Sachschaden ist
zunächst mit 18.000 Euro
angegeben, wobei nur die
Beschädigungen des
Polizeieigentum
berücksichtigt
wurden.
Dieser Anschlag wurde in
"indymedia" am 11.10.2006
unter der Überschrift:
"Auf zum Castor 2006 oder
Der Maulwurf und Der Turm"
wie folgt beschrieben: "Da
wo der Wald Goehrde am
dunkelsten ist, wo nachts
Hirsch und Wildschwein
brüllen, lebt ein kleiner
Maulwurf der Spezies molt
- militanzia. Auf einem
seiner ausgedehnten
Streifzüge erkundete das
liebenswerte Tierchen mit
seinem putzigen schwarzen
Fell auch die
wendlaendische Anhoehe
102.5, nicht unweit des
Bahnkilometers 191
gelegen. Auf der Kappe des
Berges angekommen,
offenbarte sich unserem
Maulwurf ein haesslicher
hoher Turm, von dem viele
Antennen abgingen und der
auf einem riesigen
Betonklotz festgeschraubt
war. Ei, Ei, Ei, sprach
der Maulwurf, vor solchen
haesslichen Tuermen haben
mich meine Schwestern
immer gewarnt, sie sollen
eine schlimme Bedrohung
für unsere Spezies sein
und mit Castor im Bande
stehen. Sprachs, holte den
30-er Maulschlüssel aus
der schwarzen Bauchtasche
hervor und schraubte den
Turm einfach los. Der
fiel….. und die gesamte
Sendeelektronik war nun
nicht mehr zu
gebrauchen….." Hinzugefügt
waren Bilder, die u.a. den
fallenden Turm
zeigen.
Bei
http://de.indymedia.org
findet sich bei dem Thema
Atom ein Artikel
„Castortransporte laufen
sich warm“. In Ergänzungen
zu diesem Artikel wird
aufgerufen, sich bei der
Auftaktdemo am 08.11.2008
in Gorleben dem Block der
autonomen Antifa
anzuschließen. Bei den
Ergänzungen zu diesem
Artikel wurde eine Grafik
eingefügt, die Steine
werfende Personen
zeigt.
Die bundesweite
Großdemonstration wird
auch von „SOFA MÜNSTER“
unter
www.mzeise.net/sofa/news/aktuell.php
beworben. Neben den
Hinweisen auf den Termin
und bereitgestellten Bus
nach Gorleben findet sich
ein Bild, welches eine
Person vor einem Feuer
zeigt. Am oberen Bildrand
findet sich der Text “Der
Herbst wird heiß…“, am
unteren Bildrand finden
sich die Worte „ Castor
2008 Blockieren“.
So findet sich zum
Beispiel in der Gorlebener
Rundschau Ausgabe 09,
September 2007 ein
Redebeitrag von „Samira“
(Autonome
Antipatriarchalische
Gruppen Berlin). Dort
finden sich die
Ausührungen „Die Qualität
in Gorleben liegt für mich
darin das sich
verschiedene Sichtweisen
und Widerstandsformen
ergänzt und aufeinander
bezogen haben. Regionaler
und überregionaler
Widerstand und militante
und gewaltfreie Aktionen
wirkten zusammen.“
Unter www.mega-waltrop.de
findet sich ein Hinweis
auf die bundesweite Demo
am 08.11.2008 in Gorleben.
Dort heißt es weiter: „Für
all diejenigen, die den
Castor
- Zug mit
kreatives entgegensetzen
wollen gibt es wieder ein
offenes Widerstands – Camp
in Nahrendorf. Hier kann
man sich aufwärmen,
verpflegen, schlafen und
gemeinsame Aktionen
planen.(Schlafsack etc.
und Essgeschirr
mitbringen. Demontage –
Werkzeuge von der
Spitzhacke bis zum
Presslufthammer stören
auch nicht! Fürs Gleisbett
haben sich robuste
Handschuhe
bewährt)“
Unabhängig davon, wie
viele Menschen an den
Demonstrationen teilnehmen
werden, ist deshalb
anzunehmen, dass die
stattfindenden friedlichen
Versammlungen auch
gewaltbereite Personen
aufnehmen bzw. dulden
werden. Wie bei den
vergangenen Transporten
ist zu erwarten, dass
friedliche Versammlungen
zum Anlass genommen
werden, spontane
Versammlungen mit zum Teil
gewalttätigem Verlauf
insbesondere auf der
Schienen- und
Straßentransportstrecke
abzuhalten.
Dem steht es rechtlich
gleich, wenn eine
Versammlung offiziell
beendet wird, unmittelbar
danach aber eine
augenscheinlich bereits
vorbereitete Aktion mit
Gewalt folgt. Wer die
Störung der öffentlichen
Sicherheit zwar nicht
selbst begeht, sie aber
durchaus bezweckt, bleibt
als so genannter
Zweckveranlasser
verantwortlich. Die Anzahl
der Störungen im direkten
Gefolge von Versammlungen
und auch das konkrete
Verhalten der Veranstalter
belegen, dass es sich
nicht um ungewollte
Teilnehmerexzesse handelt,
sondern um billigend auch
vom Versammlungsleiter in
Kauf genommene Störungen.
Dies zeigt sich deutlich
an der am 08.11.2004
stattgefundenen Aktion
"Spinnennetz" im Bereich
der
Schienen-Transportstrecke
bei Harlingen.
Insgesamt lässt sich zu
Transportzeiten und
räumlich im
Streckenbereich des
Transportes ein
raumzeitliches
Zusammenfallen von
Protestaktionen des Typs
Schienenbegehung
einerseits und von
Eingriffen in den
Schienen- und
Straßenverkehr
andererseits feststellen.
Dem müsste ein
Versammlungsleiter, der
sich Störungen der
öffentlichen Sicherheit
nicht zurechnen lassen
will, mit deutlichen
Signalen entgegentreten
(s.a. Beschlüsse des VG
Lüneburg vom 09.11.2001 -
3 B 72/01 und OVG Lüneburg
vom 10.11.2001 - 11 MA
3673/01). An einer solchen
Distanzierung fehlt es
bisher durchgehend.
Je näher der Tag des
kommenden Transportes
rückt, desto größer ist
die Gefahr, dass eine
Versammlung auf der
Transportstrecke zu
kollektiven
Unfriedlichkeiten und
rechtswidrigen
Blockadeaktionen führen
wird. Auch als friedlich
angekündigte
Demonstrationen der vier
maßgeblichen
Initiativen
"X-tausendmal quer", BIU
Lüchow-Dannenberg,
Bäuerliche Notgemeinschaft
und der Initiative
"Widersetzen" haben dann
immer stärker das Ziel,
Maßnahmen zu ergreifen,
die geeignet sind, den
Transport letztendlich zu
verhindern oder ihn
zumindest zu erschweren
und zu verzögern.
Aus der Zielrichtung, den
Castor-Transport zu
verhindern oder jedenfalls
solange zu blockieren,
dass die Kosten
unverhältnismäßig
ansteigen, folgt auch die
mindestens zustimmende
Duldung rechtswidriger und
strafbarer Handlungen,
insbesondere der Blockaden
und der Unterhöhlung des
Schienenweges und der
Straßen.
Zwar bekennen sich die
großen
Anti-Castor-Initiativen
wie die BIU und
"X-tausendmal quer"
öffentlich zu einem
gewaltfreien Protest.
Allerdings herrschen zum
einen unterschiedliche
Auffassungen zum Begriff
"Gewaltfreiheit", zum
anderen erfolgt keine
klare Distanzierung zu
gewaltbereiten
Demonstrationsteilnehmern
Auch die Initiative
"X-tausendmal quer“ sagt
in ihrem Aufruf zur
bundesweiten
Auftaktdemonstration, ganz
deutlich: "Das Blockieren
der Castor-Strecke ist
nicht erlaubt, aber
legitim.“
Nach der Rechtsprechung
des VG Lüneburg (Urteil v.
17.11.1999 - 7 A 40/97)
sowie des
Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg (Beschluss vom
16.09.2005 - 11 LA 318/
04) können im Rahmen der
Prognoseentscheidung alle
Rechtsverletzungen im
Zusammenhang mit
Versammlungen
Berücksichtigung finden.
Weder Blockaden von
Abschnitten der
Transportstrecke, noch
Körperverletzungen,
Eingriffe in den
Bahnverkehr und
Sachbeschädigungen seien
zwangsläufig mit
Großdemonstrationen
verbunden. Sie sind
deshalb vom
Versammlungsrecht nicht
gedeckt. Auch "friedliche"
Demonstrationen fallen
nicht unter den
Schutzbereich des Art.
8
Abs. 1 GG,
wenn es sich um so
genannte
"Verhinderungsdemonstrationen"
handelt oder solche, die
wegen anderer gleichrangig
schutzwürdiger Rechtsgüter
verboten werden können
(OVG Lüneburg, a.a.O. und
OVG Lüneburg, Urteil vom
29.05.2008, 11 LC 138/06).
Wie bei den vergangenen
Transporten sowie beim
Transport in 2008 besteht
auch bei dem erwarteten
Castor-Transport die hohe
Wahrscheinlichkeit einer
unmittelbaren Gefährdung
der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung.
Gefährdet ist die
Durchführung der
Castor-Transporte,
insbesondere durch
Schienen- und
Straßenblockaden. Eine
Gewalttätigkeit gegen
Personen oder Sachen ist
nicht Voraussetzung für
die Einschränkung des
Versammlungsrechtes durch
diese Allgemeinverfügung
(Urteil d. VG Lüneburg v.
02.09.2004 – Az.: 3 A
236/03 -; OVG Lüneburg,
vom 29.05.2008, 11 LC
138/06). Gleichwohl sind
über die zu erwartenden
Blockaden hinaus
strafbewehrte Eingriffe in
den Straßen- und
Bahnverkehr sowie
Beschädigungen von Sachen
von erheblichem Wert, wie
sie insbesondere bei dem
Brandanschlag in
Woltersdorf und bei dem
Anschlag auf den Funkmast
bei Leitstade bereits
eingetreten sind, auch an
der Transportstrecke
weiterhin zu
befürchten.
Dabei kommt es nicht
darauf an, ob
Ankettaktionen oder der
Bau sog. "Wasserlanzen"
und "Gleishemmschuhe",
versammlungstypisch sind
oder nicht. Entscheidend
ist vielmehr, dass
derartige Aktionen
anlässlich der
Castortransporte in den
vergangenen Jahren
vorgenommen wurden und
aufgrund der gegebenen
zeitlichen Nähe zu dem
anstehenden Transport in
die Gefahrenprognose
einfließen dürfen (siehe
OVG Lüneburg,
a.a.O.).
Die Erfahrungen aus den
vergangenen
Castor-Transporten sowie
die oben genannten
derzeitigen Erkenntnisse
und Ankündigungen
rechtfertigen die Annahme,
dass auch bei dem
bevorstehenden
Castor-Transport eine hohe
Gefahr der Verletzung
elementarer Rechtsgüter
besteht.

3.
Verhältnismäßigkeit
Geeignetes und
erforderliches
Mittel 
Die zeitlich und räumlich
beschränkte Untersagung
von Versammlungen ist das
geeignete, erforderliche
und verhältnismäßige
Mittel, um Rechte Dritter
zu wahren und Störungen
der öffentlichen
Sicherheit abzuwenden. Die
Versammlungsbehörde hat
die Pflicht zu verhindern,
dass wegen rechtswidriger
oder strafbarer Handlungen
der Transport der
Castor-Behälter mit
hochradioaktiven Abfällen
abgebrochen werden
muss.
Das Versammlungsverbot in
dem beschriebenen Umfang
ist geeignet, Störungen
der öffentlichen
Sicherheit zu verhindern,
weil es die Bereiche und
Zeiten voneinander
abgrenzt, innerhalb derer
eine Versammlung oder ein
Transport die zu
schützenden Rechtsgüter
nicht vereitelt.
Hierbei handelt es sich um
das in räumlicher und
zeitlicher Hinsicht
geringste Mittel, welches
angesichts des Ausmaßes
der zu erwartenden
Störungen noch mit
hinreichender Sicherheit
einen Erfolg verspricht,
nämlich die Durchführung
des Transports, die nach
der Gefahrenprognose
ernstlich gefährdet ist,
zu sichern.
Der räumliche
Geltungsbereich wird in
der Länge durch den
Transportweg bestimmt,
soweit nennenswerte
Störungen in Form von
Protestaktionen zu
erwarten sind, also ab
Lüneburg. Der
Bahnhofsbereich in
Lüneburg darf nicht als
potenzieller Sammelraum
für Schienenblockaden
genutzt werden, zumal
Lüneburg zumindest in den
Jahren 2001 bis 2003 ein
"Widerstands-Schwerpunkt"
gewesen ist.
Aus den gleichen Gründen
umfasst die Verfügung auch
die Schienenstrecke und
die
Straßentransportstrecken
ab der Verladestation. Die
Verladestation stellt
einen markanten Punkt dar,
an dem der Transport
längere Zeit unterbrochen
werden muss. In den
letzten Jahren kam es dort
zu erheblichen Blockaden.
Im Verlaufe des
Transportes im März 2001
kam es zu umfangreichen
gewalttätigen
Ausschreitungen in der
Nähe der
Umladestation.
Aufgrund der Erfahrungen
mit
Versammlungsteilnehmern,
die während früherer
Transporte die Gleise
sowie die Straße massiv
beschädigten, und den
konkreten Erfahrungen mit
der Straßenunterhöhlung in
Splietau beim Transport
1997 sowie 2003 zwischen
Quickborn und Langendorf
müssen Alternativstrecken
bzw. -streckenabschnitte
vorgesehen werden. Es wäre
den Störern 1997 beinahe
gelungen, die seinerzeit
vorgesehenen zwei
Straßen-Hauptrouten zu
zerstören. Darüber hinaus
verfolgt die Protestszene
das Ziel, jede
dermöglichen Straßenrouten
("Nord"- und "Südroute")
zu blockieren, um dadurch
den Transport zu
verhindern oderzumindest
deutlich zu
verzögern.
In der Breite ergibt sich
der notwendige Bereich des
Versammlungsverbotes aus
der Reichweite der zu
erwartenden Wurfgeschosse
einerseits und der
Notwendigkeit, mit
Polizeikräften räumlich im
Umfeld der
Transportstrecke, an
Hindernissen vorbei, ohne
zeitraubende Auflösung
etwaiger Demonstrationen
schnell auf gewalttätige
Störer zu- und eingehen zu
können. Für den Bereich
auf den Schienen schränkt
§ 62 der
Eisenbahn-betriebsordnung
das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit in
verfassungsmäßiger Weise
ein (BVerfG, Beschluss vom
12.03.1998, NJW 1998, S.
3113; VG Lüneburg, Urteil
vom 10.07.2003 - Az.: 3 A
301/01 -). Schienen eignen
sich nicht als
Demonstrationsort, da es
sich um Verkehrswege
handelt, die in keiner
Weise der Kommunikation
dienen sollen. Das
Versammlungsverbot
erstreckt sich insoweit
nur deklaratorisch auf den
Schienenbereich.
Die Bereiche der
Umladestation in
Dannenberg und das Gelände
der Brennelemente Gorleben
GmbH (Zwischenlager)
müssen wegen der
Blockadeversuche in der
Vergangenheit und der
Symbolkraft der Orte mit
einem breiten
Sicherheitsbereich
versehen werden. In der
Nähe dieser Anlagen ist
aufgrund der Erfahrungen
der letzten Jahre sowie
der konkreten Blockaden in
Gorleben und Dannenberg in
erhöhtem Maße damit zu
rechnen, dass dort
rechtswidrige Aktionen
verübt werden. Der
Sicherheitsbereich um das
Zwischenlager muss daher
einen Radius von 500
Metern um den
Eingangsbereich
erfassen.
Aus dem Erfordernis, die
Transportwege
freizuhalten, ergibt sich
die zeitliche Begrenzung
der Einschränkung des
Versammlungsrechts. Es
muss auf den frühest
möglichen Termin für den
bevorstehenden
Castor-Transport
abgestellt werden.
Der Republikanische
Anwältinnen- und
Anwälteverein hat für
Samstag, den 08.11.2008
die Auftaktkundgebung in
Gorleben angekündigt,
welche den Beginn der
umfangreichen
Demonstrationen anlässlich
des Castor-Transportes
darstellt.
Aus den negativen
Erfahrungen des Jahres
1997, als sich aus der
noch in Auflösung
befindlichen „Stunkparade“
heraus am Wochenende vor
dem Transport die größte
und schwerste
Straßenbeschädigung
anlässlich einer
Demonstration im Landkreis
Lüchow-Dannenberg
entwickelte, folgt, dass
ein Versammlungsverbot
zeitlich so früh ansetzen
muss, dass es nicht
möglich ist, aus einer
Versammlung heraus die
Straße bis zum
Transporttag irreparabel
zu beschädigen. Dass es
nach wie vor einen zwar
kleinen, aber
gewaltbereiten Teil unter
den Demonstranten gibt,
zeigen auch die anlässlich
der früheren im Vorfeld
der Transporte
unternommenen Versuche,
durch Gleis- und
Straßenunterspülungen
sowie den Einsatz von
"Schienenhemmschuhen" die
Transportstrecke
unbrauchbar zu
machen.
Es ist jedoch möglich,
insoweit zwischen
angemeldeten und
unangemeldeten
Versammlungen zu
unterscheiden. Die
Erfahrung hat gezeigt,
dass die Gefahr obiger
Straftaten und
Rechtsverletzungen bei
unangemeldeten so
genannten
Spontandemonstrationen
besonders groß ist. Ein
Veranstalter tritt dabei
nicht auf und entzieht
sich damit einer
Kooperation. So kam es in
Splietau in 1997 und in
Dannenberg im März 2001 im
Anschluss an eine
angemeldete Demonstration
jeweils zu so genannten
Spontandemonstrationen mit
erheblichem
Gewaltpotenzial. In
Harlingen entwickelten
sich im November 2004 im
Schutze einer
"Spontandemonstration"
Gewalttätigkeiten (siehe
oben Nr. 11).
Die mögliche Anzahl
derartiger
Spontandemonstrationen ist
nicht begrenzbar. Wollte
man, sofern erforderlich,
diese
Spontandemonstrationen
einzeln vor Ort
untersagen, müsste in
jedem Einzelfall aufgrund
einer individuellen
Gefahrenprognose ein
entsprechendes
Verbot
ausgesprochen werden.
Hierzu müssten zunächst
die verantwortlichen
Personen
(Versammlungsleiter,
Anmelder) ausfindig
gemacht werden. Durch
derartige Maßnahmen -
sofern sie überhaupt
Erfolg versprechend sind -
kann das Eingreifen der
Polizei gerade bei einer
Vielzahl von
Spontandemonstrationen so
sehr verzögert werden,
dass Straftaten,
insbesondere Aktionen zur
Beschädigung der
Transportwege, deren
Behebung bis zum
Transporttag nicht möglich
ist, nicht verhindert
werden können. Dabei ist
zu bedenken, dass sich die
Masse der
Versammlungsteilnehmer
zwar ordnungsgemäß
verhält. Die Minderheit
aber, die rechtswidrige
Aktionen plant, umfasst
auch gewalttätige
Personen, die im Schutz
der friedlichen
Demonstranten Straftaten
begehen wollen. Durch das
planvolle Zusammenwirken
friedlicher und
gewaltbereiter
Demonstranten ist es den
Polizeikräften stark
erschwert, Übergriffe auf
die Schienen- und
Straßentransportstrecke zu
verhindern.
Weil sich die
Verantwortlichen
angemeldeter Versammlungen
einer Kooperation mit den
Ordnungsbehörden nicht
entziehen können, gibt es
hier die Möglichkeit, im
Wege der Einzelprüfung
gemeinsam zu klären, ob
und wie Ausschreitungen
ggf. durch Auflagen zu
verhindern sind.
Für den Tag vor einem
frühest möglichen
Transportzeitpunkt
erscheint es deshalb
ausreichend, nur die
unangemeldeten
Versammlungen zu
untersagen. Angemeldete
Versammlungen können auf
der Grundlage der oben
beschriebenen
Gefahrenprognose
differenzierter geprüft
werden. Der Veranstalter
muss durch konkrete
Maßnahmen nachweisen, dass
er das Publikum, das von
seiner Veranstaltung
angezogen wird, richtig
einschätzt und er
deutliche Signale setzt,
um Rechtsverletzungen zu
unterbinden. Das BVerfG
hat im Beschluss vom
14.07.2000 entsprechende
Aussagen zu den
Anforderungen an den
Veranstalter gemacht (Nds.
Verwaltungsblätter 2000,
S. 298 f.).
Die Notwendigkeit, den
Bahn- und Straßenverkehr
von Störungen
freizuhalten, gilt in
besonderem Maße für den
Transportzeitraum selbst,
so dass für diesen
Zeitraum wegen der zu
erwartenden erheblichen
Gefahren alle
Versammlungen unmittelbar
entlang der
Transportstrecke untersagt
werden müssen.
Um zu gewährleisten, dass
die
Straßentransportstrecke
frei von Störungen bleibt,
muss daher bereits der
Sonntag vom Verbot
jedweder Versammlung
umfasst sein.
Die Dauer des
Versammlungsverbotes muss
sich auf einen Zeitraum
erstrecken, der lang genug
ist, um den Transport auch
im Falle des Eintritts von
Verzögerungen sicher in
das Zwischenlager Gorleben
einzufahren. Wegen der
zahlreich zu erwartenden
Störungen, nicht nur auf
den Gleisen, sondern auch
verstärkt auf der
Straßentransportstrecke,
kann niemand mit
Sicherheit vorhersagen,
wann der Transport beendet
sein wird. Bis zum
Abschluss des Transportes
muss jedoch die Strecke
passierbar bleiben. Die
Begrenzung des Zeitraumes
bis zum 18.11.2008 ist
daher geboten. Gemäß dem
Tenor der Verfügung wird
das Verbot jedoch so früh
wie möglich in zeitlichen
Streckenabschnitten
aufgehoben werden.
Angemessenes
Mittel
Das räumlich und zeitlich
beschränkte
Versammlungsverbot ist
auch verhältnismäßig im
engeren Sinne. Es sichert
lediglich einen
Transportkorridor für den
Castor-Transport. Dies ist
im Hinblick auf die vom
Transport abzuwehrenden
Gefahren für die oben
genannten Schutzgüter auch
angemessen (s. Beschl.
BVerfG v. 26.03.2001 - 1
BVQ 15/01 -).
Es bleibt allen
Demonstranten unbenommen,
außerhalb dieses
Transportkorridors ihr
Recht auf
Versammlungsfreiheit und
freie Meinungsäußerung
wahrzunehmen und ihren
friedlichen Protest gegen
den Castor-Transport zu
äußern. Dabei ist ihnen
die Möglichkeit eröffnet,
in der Regel in Sichtweite
des von ihnen kritisierten
Vorhabens ihren Protest
friedlich zum Ausdruck zu
bringen.
Eine Kooperation mit den
Veranstaltern etwaiger
Demonstrationen wird von
der Polizeidirektion
ernsthaft verfolgt. Der
schon vor dem Transport
2002 von der Polizei ins
Leben gerufene Bereich
"Einsatzbegleitende
Öffentlichkeitsarbeit und
Konfliktmanagement“, der
durch Kooperation mit den
Initiativen Bäuerliche
Notgemeinschaft,
"X-tausendmal quer" und
BIU Lüchow-Dannenberg,
gemeinsam mit den Pastoren
Konfliktminimierung
erreichen will, wird
entsprechend den
Erfahrungen der letzten
Transporte
fortgeführt.
Die BIU Lüchow-Dannenberg,
"X-tausendmal quer" und
die Bäuerliche
Notgemeinschaft waren zu
einem Gespräch im Vorfeld
des erwarteten
Castor-Transportes am
22.10.2008 eingeladen.
Dieses Gesprächsangebot
wurde angenommen.
Eine Zusammenarbeit mit
sämtlichen Veranstaltern
etwaiger Demonstrationen
ist nicht möglich. Aus den
Anzeigen in der EJZ und
aus den Veröffentlichungen
im Internet wird deutlich,
dass die zentrale
Koordination wichtiger
Aktionen zwar bei der
Bürgerinitiative und bei
"X-tausendmal quer" liegt.
Die zu erwartenden
Proteste gegen
Castor-Transporte werden
aber von einer Vielzahl
verschiedenster
Gruppierungen nach außen
hin repräsentiert. Diese
Gruppierungen bilden sich
zum einen teilweise
relativ kurzfristig vor
dem Transport und stehen
daher als Ansprechpartner
für Kooperationsbemühungen
nicht zur Verfügung. Zum
anderen wird in der
Öffentlichkeit nicht immer
deutlich, wer als
verantwortlicher
Ansprechpartner gegenüber
der Versammlungsbehörde
für Kooperationsgespräche
zur Verfügung
steht.
Unabhängig von fehlenden
Ausnahmeregelungen für
bestimmte Gruppierungen in
der Allgemeinverfügung
steht es im Ermessen der
zuständigen Behörde
gleichwohl Ausnahmen von
den Regelungen der
Allgemeinverfügung, d.h.
Versammlungen zuzulassen
(vgl. Beschluss OVG
Lüneburg vom 16.09.2005,
11 LA 318/04). Von dieser
Möglichkeit wurde bereits
2006 Gebrauch
gemacht.
4. Anordnung der
sofortigen
Vollziehung
Die Anordnung der
sofortigen Vollziehung
liegt im besonderen
öffentlichen
Interesse.
Die Polizeidirektion
Lüneburg hat einen
geordneten
Versammlungsverlauf
sicherzustellen, damit
alle friedlichen
Teilnehmer ihr Recht auf
Versammlungsfreiheit
ungehindert wahrnehmen
können. Sie ist
verpflichtet, die Begehung
etwaiger Straftaten zu
verhindern, wenn sie sich
- wie hier - im Vorfeld
deutlich
abzeichnen.
Die Anordnung der
sofortigen Vollziehung
liegt auch im
überwiegenden Interesse
der Nuclear Cargo +
Service GmbH Hanau, der
Railion Deutschland AG und
der DB AG. Das Interesse
an der Unversehrtheit der
Gleise, Züge und
Straßenfahrzeuge sowie der
Anspruch aus § 4 des
Atomgesetzes, den
Transport gemäß der
vorliegenden Genehmigung
abwickeln zu können,
überwiegen gegenüber dem
Interesse der
Demonstranten an einer
Kundgebung an den Gleisen
bzw. auf und an den
Straßen. Dabei ist im
Besonderen zu
berücksichtigen, dass das
Demonstrationsrecht nicht
generell aufgehoben,
sondern nur in engen
Grenzen räumlich und
zeitlich beschränkt
wird.
Die Überprüfung dieser
Verfügung durch einen
auszuschöpfenden Rechtsweg
kann nicht abgewartet
werden, weil das
Versammlungsverbot
anderenfalls - mangels
Vollziehbarkeit -
unwirksam und damit
letztendlich überflüssig
wäre (vgl. Beschluss des
OVG Lüneburg vom
27.04.1984, Az.: 12 OVG B
49/84;
Beschluss
des VG Lüneburg vom
22.03.2001 - 7 B
11/01).
5.
Zuständigkeit
Die Polizeidirektion
Lüneburg hat sich mit
Verfügung vom 10.10.2008
gem. § 102 Abs. 1 des Nds.
SOG gegenüber dem
Landkreis
Lüchow-Dannenberg zur
zuständigen
Versammlungsbehörde
erklärt.
6. Zulässigkeit der
Allgemeinverfügung
Die Verfügung kann gemäß §
35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes
als Allgemeinverfügung
ergehen. Da es trotz der
seit längerer Zeit bekannt
gemachten bundesweiten
Aufrufe zu
Großdemonstrationen gegen
den Castor-Transport aus
Sicht der Polizeidirektion
niemanden gibt, an den sie
als generell
Verantwortlichen eine
Einzelverfügung richten
kann, bleibt nur die
gewählte Form der
Allgemeinverfügung, d. h.
eines Verwaltungsaktes,
der sich an einen nach
allgemeinen Merkmalen
bestimmten oder
bestimmbaren Personenkreis
richtet. Dabei sind der
bestimmte oder bestimmbare
Personenkreis in diesem
Fall alle die Personen,
die zu dem im Tenor
genannten Zeitraum in dem
dort genannten Bereich
Demonstrationen
durchführen oder an
solchen Demonstrationen
teilnehmen wollen. Gemäß §
41 Abs. 4
Verwaltungsverfahrensgesetz
kann die Bekanntgabe auf
den der Bekanntmachung
folgenden Tag bestimmt
werden.
7.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese
Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Klage
beim Verwaltungsgericht
Lüneburg,
Adolph-Kolping-Str. 16,
21337 Lüneburg,
schriftlich oder zur
Niederschrift des
Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle des
Gerichtes erhoben
werden.
8. Hinweise
1.
Eine etwaige Klage gegen
diese Allgemeinverfügung
hat nach § 80 Abs. 2 Ziff.
4 der
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) keine aufschiebende
Wirkung.
2.
Gegen die Anordnung der
sofortigen Vollziehung
kann gemäß § 80 Abs. 4
oder § 80 Abs. 5 VwGO die
Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung bei
dem Verwaltungsgericht
Lüneburg,
Adolph-Kolping-Str. 16,
21337 Lüneburg, beantragt
werden.
3.
Nach § 26 des
Versammlungsgesetzes wird
mit einer Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft, wer
als Veranstalter oder
Leiter
a)
eine öffentliche
Versammlung oder einen
Aufzug trotz vollziehbaren
Verbotes durchführt oder
trotz Auflösung oder
Unterbrechung durch die
Polizei fortsetzt
oder
b)
eine öffentliche
Versammlung unter freiem
Himmel oder einen Aufzug
ohne
Anmeldung (§ 14)
durchführt.
Nach § 29 des
Versammlungsgesetzes
handelt unter anderem
ordnungswidrig,
wer
Die Bahnhofstraße in
Lüneburg im gesamten
Bereich zwischen der
Dahlenburger Landstraße
und der Bleckeder
Landstraße einschließlich
der Zufahrt zum zentralen
Omnibusbahnhof;
Bahnhofsgebäude und
Bahnhofsvorplatz in
Lüneburg
Strecke a)
Sämtliche
Eisenbahnstrecken in
Lüneburg innerhalb der
Eingrenzung B 4 (gesamte
Ostumgehung) im Osten, dem
Amselweg im Süden und der
Hamburger Straße im
Nordwesten sowie die
Eisenbahnstrecke nach
Dannenberg bis
einschließlich Gleisende.
Jeweils einschließlich der
öffentlichen und privaten
Flächen, die links und
rechts an die Bahngleise
dieser Eisenbahnstrecken
angrenzen, und zwar in
einer Entfernung von bis
zu 50 m, gemessen ab
Gleisachse (Mitte des
Gleises) des jeweils
äußersten Gleises.
Sämtliche Unter- bzw.
Überführungen entlang
dieser Eisenbahnstrecken
bis zu einer Entfernung
von 50 m ab
Gleisachse.
In Dannenberg die Zuwegung
vom ehemaligen Stellwerk
des Güterbahnhofs
Dannenberg Ost (von der
ehemaligen
Asylbewerberunterkunft)
bis in Höhe der
"Raiffeisenstraße“.
Die oben unter IV. a)
bezeichnete Fläche um die
Umladestation des
Bahnhofes Dannenberg Ost,
Grundstück der
Bundesrepublik Deutschland
(Bundeseisenbahnvermögen)
in der Gemarkung Breese in
der Marsch, Flur 12,
Flurstück 147/2, wird wie
folgt erläutert
(
siehe Anhang
2):
- Die Verbotszone wird in
nördlicher Richtung
durch die
Ortsdurchgangsstraße
(Dorfstraße) der Ortschaft
Breese i.d.Marsch in
voller
Ausdehnung
begrenzt.
- Die
westliche Begrenzung
ergibt
die
Flucht
Dorfstraße, Ortschaft
Breese i.d.M., beginnend
bei Hausnummer
45,
bis
Gartenstraße/Ecke
Molkereiweg, geführt über
die Feldwege in
Verlängerung der
Dorfstraße mit Querung des
Breeser Weges, der
Raiffeisenstraße Höhe
Rondell
und
der B 191
bei km 43,15.
- Die
südliche Begrenzung
stellt der Straßenzug
Molkereiweg, ab Ecke
Gartenstraße, über
Rotdornweg
bis Höhe
Hausnummer 28, weiter über
den dort mündenden
Wirtschaftsweg mit Querung
des Kirchhofsweg bis
Schnittpunkt der
jeweiligen Verlängerungen
Feldweg und
Ortsverbindungsweg Breese
i.d.M./Gümse dar.
- Die
östliche Begrenzung
erfolgt durch die
Verlängerung des
Ortsverbindungsweges
Breese i.d.M./Gümse
geführt über den dortigen
Feld-/Forstweg mit Querung
der B 191 bei km 44,1 bis
zum
Schnittpunkt
der Flucht
des aus dem Neubaugebiet
führenden
Wirtschaftsweges.
Strecke b)
|